DER TAGESKOMMENTAR | Zur Handhabung von Cannabis
Ende der Arnold-Doktrin
Seit geraumer Zeit wird der Besitz von kleinen Mengen Cannabis in den grossen Schweizer Städten nicht mehr geahndet. Sogar der Konsum von Marihuana wird an vielen Orten lediglich mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft. Im Rhonetal herrschte bisher eine andere Doktrin.
Im Wallis machen Super-Pumas Jagd auf Hanfpflanzer. Im Wallis gibt es beim Konsum von Cannabis Bussen von 600 Franken. Im Wallis stehen Familienväter vor Gericht, weil sie mit 2,1 Gramm Marihuana erwischt werden. Und immer wieder fällt dabei der Name des Oberstaatsanwalts Rinaldo Arnold.
In der Verhandlung von gestern Abend am Bezirksgericht Brig wurde ein Mann, der zweimal mit Kleinstmengen Cannabis angehalten wurde, nun freigesprochen. Dies kann durchaus als ein Paradigmenwechsel im Umgang mit Kiffern im Oberwallis angesehen werden. Das Gerichtsverfahren zeigte vor allem eines: Die Gesetzeslage rund um die grüne Pflanze hat sich in der Schweiz in einem äusserst nebulösen Graubereich verloren.
Das Urteil des Richters hingegen sagt vieles. Es sagt, dass Kiffer schweigen und ungestraft bleiben sollen. Es sagt, dass die Justiz und die Polizei sich mit anderen Themen beschäftigen sollen. Vor allem ist der gestrige Entscheid aber ein Bremser an die hiesige Staatsanwaltschaft. Denn diese braucht auf der anstrengenden Jagd nach Kiffern eine dringende Verschnaufpause.
Mathias Gottet
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