Tourismus | Zermatt will Angebote ausbauen und einen Pistenfehler korrigieren
Neue Rodelbahn geplant
Zermatt | Heute in einer Woche kann das Zermatter Stimmvolk an einer ausserordentlichen Urversammlung die raumplanerischen Weichen für eine neue Rodelbahn (Blauherd–Sunnegga), den Wolli-Erlebnisweg sowie die Optimierung des Olympiahangs auf der Rückfahrtpiste Howete stellen.
So hat der Souverän am Dienstag, 5. Februar 2019, um 18.00 Uhr in der Triftbachhalle über mehrere Teilrevisionen der Zonennutzungspläne zu befinden.
6,4 Hektar sollen umgezont werden
Die Zermatt Bergbahnen beabsichtigen, im Teilgebiet Nord von Blauherd (2571 m ü. M.) bis Sunnegga (2288 m ü. M.) einen sogenannten Alpine Coaster zu realisieren. Dabei handelt es sich um eine auf Schienen geführte Rodelbahn, die durch ihre Allwettertauglichkeit das ganze Jahr über betrieben werden kann. Der Start der Rodelbahn befindet sich unmittelbar unterhalb der Bergstation der Kombibahn Sunnegga–Blauherd. Die Bahn schlängelt sich von dort auf einer rund 1,7 Kilometer langen Strecke am südlichen Rand der Skipiste «7 Standard» bis zur Talstation der Kombibahn auf Sunnegga hinunter. Die Skipisten entlang der Strecke müssen mithilfe von zwei Brückenkonstruktionen gequert werden. Fundamente am Boden sind nicht nötig. Erdnägel sollen dem Alpine Coaster festen Halt geben. Das Schienenprofil wird mittels Stützen zwischen einem und bis zu zehn Metern über dem Terrain geführt. Grössere Terrainunterschiede werden mit zwei Kreiseln überwunden.
Im Rahmen der vorliegenden Teilrevision des Nutzungs- sowie des Skisportzonenplans soll nun die projektspezifische Zonenkonformität geschaffen und insgesamt rund 6,4 Hektar neu der Zone für Sport und Erholung zugeordnet werden. Von den tangierten Flächen sind heute 420 Quadratmeter auf übrigem Gemeindegebiet, 4500 Quadratmeter in der Landwirtschaftszone 2. Priorität (Alp und Sömmerung), 33 610 Quadratmeter in der Skisportzone und 26 000 Quadratmeter in der Zone für Sport und Erholung A (spätere Nutzungszulassung).
Keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig
Die geplante Rodelbahn beansprucht eine Fläche von weniger als 40 000 Quadratmetern. Zudem erreicht die Transportkapazität nicht den Schwellenwert von mehr als 4000 Besuchern pro Tag. Somit untersteht die Anlage nicht der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung. «Dennoch sind die Auswirkungen auf Raum und Umwelt im Sinne des kantonalen Umweltschutzgesetzes zu analysieren und zu beurteilen», ist dem erläuternden Bericht des Planungsbüros Plan A+ aus Brig zu entnehmen. Der Gemeinderat schlägt folglich eine Anpassung der Nutzungsbestimmungen von Art. 21 des Bau- und Zonenreglements vor. Bauten und Anlagen haben demnach den Erfordernissen der Umweltschutzgesetzgebung zu genügen, insbesondere was die Lärmemissionen auf die benachbarten Nutzungszonen betrifft. Und die weiteren Bestimmungen der Sport- und Freizeitanlagen (flächenbezogenen Nutzung, Dimension etc.) sind mittels eines zonenkonformen Detailnutzungsplans im Rahmen des kantonalen Baubewilligungsverfahrens zu konkretisieren.
Erlebnisweg wesentlich redimensioniert
Selbige Bestimmungen gelten auch für den geplanten Wolli-Erlebnisweg. Zermatt verfügt noch über keinen Themenweg, der die Förderung motorischer Fähigkeiten von Kindern mit lehrreichen Informationen über die Zermatter Tier- und Bergwelt sowie das Dorf vereint. Das Potenzial solcher Erlebnisinszenierungen zeigt sich beispielsweise in Feriendestinationen wie Serfaus. Zermatt Tourismus ist davon überzeugt, dass ein solcher Erlebnisweg das bestehende Familienangebot in der Destination ideal ergänzen wird.
Die Linienführung des geplanten Wolli-Erlebniswegs verläuft östlich oberhalb des Dorfrandes entlang des sogenannten AHV-Weges (auch unterer Höhenweg genannt). Gemäss dem angedachten Wegkonzept begeben sich Familien auf dem insgesamt zwei Kilometer langen und circa zwei Meter breiten Weg auf ein Rätselabenteuer und werden dabei an 17 Stationen mit Rätselposten und Spielelementen zum Grübeln und Bewegen animiert. Angedacht waren eigentlich 33 Stationen. «Doch mussten diese im Rahmen der Ausarbeitung der notwendigen Baugesuchsunterlagen nochmals überarbeitet und insbesondere mit Blick auf Funktionalität, Eingliederung in die Landschaft sowie Realisierbarkeit wesentlich redimensioniert oder ganz gestrichen werden», so der Gemeinderat. Zudem wurde auch der Start- und Endpunkt getauscht. So startet der Erlebnisweg nun beim Sunnegga-Express Zermatt und endet beim GGB-Bahnübergang im Gebiet Brachje.
In ihrer Stellungnahme zum eingereichten Gesuch um Auskunft hat die kantonale Baukommission festgehalten, dass nicht sämtliche Stationselemente auf der Grundlage einer Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone bewilligt werden können. Für die Stationen Steinhausen und den geplanten Erlebnisplatz im Gebiet Ze Fleegsteine müssen demnach zuerst die raumplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden. Im aktuellen Zonennutzungsplan befinden sich diese Flächen in der Landwirtschaftszone 2. Priorität (2271 Quadratmeter) sowie teilweise im übrigen Gemeindegebiet (42 Quadratmeter). So ist nun eine entsprechende Umzonung in eine Zone für Sport und Erholung erforderlich. Insgesamt soll dieser Zone also eine Fläche von 2313 Quadratmetern neu zugeordnet werden.
Rückfahrtpiste mit hohem Unfallpotenzial
Bei der letzten Umzonung geht es schliesslich um die 2014/2015 erbaute Rückfahrtpiste Howete. Wie die Erfahrungen zeigten, ist der Schlussabschnitt, der in den Riedweg mündet, zu steil und zu schmal. Und weil er auch noch im Schatten liegt und folglich oft vereist ist, kommt es dort immer wieder zu Stürzen und Rutschpartien, welche die Piste blockieren und ein hohes Unfallpotenzial bergen. Die Zermatt Bergbahnen wollen nun diesen Abschnitt mit einer Umfahrung des sogenannten Olympiahangs und einigen baulichen Massnahmen entschärfen. Konkret geplant sind ein nach Norden abzweigendes und zurück zur Piste führendes rund acht bis zehn Meter breites Trassee, eine Verbreiterung der Piste beim nördlichen Portal des Tunnels Grifelplatte sowie ein Teilabtrag des Felsens der Grifelplatte auf der Südseite der Piste.
Um diese Pistenkorrektur vorzunehmen, bedarf es einiger Anpassungen der im Gebiet Gibje geltenden Nutzungszonen. Betroffen sind die Parzellen Nr. 2821, 1706, 1708 und 1692. Diese befinden sich zum Teil in der Landwirtschaftszone und sind mit Ausnahme von Parzelle Nr. 1708 (Zermatt Bergbahnen) in privatem Besitz. Für das besagte Umfahrungstrassee ist dort eine Umzonung in die Skisportzone erforderlich. Es handelt sich dabei um eine Fläche von 1170 Quadratmeter.
Die Grifelplatte gilt derweil gemäss Waldkataster als Wald, auch wenn sie eigentlich ein dünn bestockter Felsen ist. Für den besagten Felsabtrag zur Verbreiterung der Piste ist deshalb nicht nur eine Umzonung auf einer Fläche von 95 Quadratmetern in die Skisportzone S nötig, sondern es muss auch noch beim Kanton ein entsprechendes Rodungsgesuch eingereicht werden.
Wann genau die Projekte Alpine Coaster, Wolli-Erlebnisweg und Optimierung Olympiahang realisiert und wie viel diese kosten werden, ist zurzeit noch unklar. Die Zermatt Bergbahnen sagen dazu auf Anfrage: «Der Alpine Coaster und der Olympiahang sind frühestens auf 2020 geplant. Wir sind erst in der Anfangsphase der Planung und haben folglich auch noch keine Kostenstrukturen.» Für den Wolli-Erlebnisweg sei indessen Zermatt Tourismus verantwortlich.
Martin Kalbermatten
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar