Wahlen | Unvollständige amtliche Wahlzettelhefte sorgen für Aufregung
SPU, CSPO und JCSPO fehlten
Bei den Gemeinden herrscht derzeit Hochbetrieb. Das Wahlmaterial für den 20. Oktober wird zum Versand vorbereitet. In Stalden erhielt man unvollständige Wahlzettelhefte.
Beim Einpacken in der Gemeinde Stalden wurde der Fehler bemerkt. Die ersten drei Listen im Wahlzettelheft fehlten. Dabei handelte es sich um die Liste der SP Unterwallis sowie um die Listen der CSPO und der JungCSPO. Ausgerechnet die «Gelben». Sie haben wegen eines Wahlbetrugs bereits bei den Grossratswahlen einen Sitz verloren. Statt der ersten drei Listen waren die Listen 4, 5, 6 und 7 doppelt gedruckt. Drei Listen von Unterwalliser Jung-CVP-Parteien und die 60+-Liste der SPU.
«Nur die Gemeinde Stalden ist betroffen»
Nun, diesmal lässt sich der Fehler korrigieren. Auf Anfrage bestätigte Gemeindepräsident Egon Furrer, dass man rund 200 unvollständige Wahlzettelhefte erhalten habe. Man habe sofort den Kanton informiert, erklärte Furrer. Beim Kanton bestätigte man gestern den Fehler. «Wir haben seit Montagabend Kenntnis davon, dass die Gemeinde Stalden unvollständige Wahlzettelhefte geliefert erhalten hat», sagte Maurice Chevrier, Chef der Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten, auf Anfrage.
Laut Mitteilung der Druckerei, so Chevrier, sei einzig die Gemeinde Stalden betroffen. Dieser Gemeinde habe man bereits neue Wahlzettelhefte übermittelt. Abklärungen der Druckerei bei vier weiteren Gemeinden hätten ergeben, dass diese keine unvollständigen Wahlzettelhefte erhalten hätten. «Da die unvollständigen Wahlzettelhefte noch nicht dem Kanton übergeben wurden, können wir nicht sagen, wie viele Listen betroffen sind», meinte Chevrier.
Nächste Woche kommt das Wahlmaterial
Der Fehler ist bei der Druckerei passiert. Die kantonale Verwaltung lässt die gültig hinterlegten Kandidatenlisten sowie die leeren amtlichen Wahlzettel drucken. Spätestens während der fünften Woche, welche dem Wahlsonntag vorausgeht, muss die kantonale Verwaltung den Gemeinden die Wahlzettel aller Listen sowie leere amtliche Wahlzettel übermitteln.
Die Gemeindeverwaltung stellt dann jedem Stimmberechtigten der Gemeinde die Unterlagen zu. Auch der Zeitpunkt des Versands ist klar geregelt. Die Gemeinden dürfen die Unterlagen «frühestens vier Wochen» vor dem Wahltermin zustellen, also nicht vor dem kommenden Montag. Spätestens drei Wochen vor dem Wahlsonntag muss das Stimmmaterial, welches «namentlich einen vollständigen Satz aller Wahlzettel sowie die Wahlanleitung der Bundeskanzlei enthält», beim Stimmbürger sein, also am Samstag, 28. September. Eine Gemeinde, die diese Aufgabe an irgendeinen Dritten delegiert, übernimmt die Verantwortung für diesen Versand und stellt den richtigen Ablauf der Wahlen durch geeignete und wirksame Kontrollen sicher.
Herold Bieler
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