Justiz | Verkäuferin einer Oberwalliser Volg-Filiale macht Kasse mit Treuerabatten
Märkli-Bschiss im Volg

Gemogelt. Mit gefakten Kundenangaben machte eine Kassaangestellte einer Volg-Filiale selber Kasse.
Foto: Walliser Bote
Mit einem simplen Trick erschlich sich eine Mitarbeiterin in einem Volg-Dorfladen im Oberwallis über Monate Treuerabatte der Ladenkunden. Bis ihr die Zentrale in Winterthur auf die Schliche kam und anzeigte.
Wer in einer Volg-Filiale einkauft, erhält im Betrag des Einkaufs sogenannte Volg-Märkli. Diese werden im Wert von 50, 10 oder 2 Franken an der Kasse abgegeben. Der Kunde kann die bezogenen Marken in das Volg-Märkli-Büchlein einkleben. Sobald ein Büchlein im Wert von 1000 Franken vollgeklebt ist, kann er dieses im Laden mit Angabe seines Namens und seiner Adresse abgeben. Für jedes volle Heft gibts 10 Franken in bar oder man kann sich den Betrag an den Einkauf anrechnen lassen. Die Märkli sind unpersönlich und ohne zeitliche Einschränkung gültig und können auch weitergegeben werden. Mitarbeitern von Volg-Filialen ist es allerdings untersagt, nicht bezogene Märkli von Kunden für eigene Zwecke zu nutzen.
Mit der letzten Seite geschummelt
Sobald ein Kunde ein vollständiges Büchlein in der Volg-Filiale abgibt, kontrolliert eine Mitarbeiterin des Geschäfts dessen Vollständigkeit und versieht es auf der Rückseite mit dem Ladenstempel. Danach wird es an den Hauptsitz von Volg in Winterthur geschickt, allerdings nur die letzte Seite und nicht das ganze Heft, der Rest wird entsorgt. Am Hauptsitz wird lediglich der Eingang der letzten Seite mit den jeweils getätigten Gutschriften der Filialen an die Kunden verglichen.
Nicht alle Kunden, die in Volg-Filialen Einkäufe tätigen, behändigen die Märkli und lassen sie bei der Kasse liegen. Diesen Umstand machte sich eine langjährige Verkäuferin einer Oberwalliser Volg-Filiale zunutze, um selbst Kasse zu machen. Sobald sie Märkli in der Höhe von 100 Franken gesammelt hatte, beklebte sie mit diesen die letzte Seite von ansonsten leeren Büchlein, weil ja nur diese an den Hauptsitz eingesandt werden muss. Darauf schrieb die Volg-Mitarbeiterin die Daten von Kunden der Filiale und brachte den Ladenstempel an und leitete diese an den Volg-Hauptsitz. So kam sie jeweils in den Genuss des Treuerabattes von 10 Franken, die sie jeweils direkt der Registrierkasse entnahm.
100 Mal funktionierte es
Ab Sommer 2017 betrog sie die Filiale, in der sie arbeitete, rund 100 Mal und kassierte so rund 1000 Franken zu Unrecht. Aufgeflogen ist der Schwindel erst dann, weil die betroffene Oberwalliser Filiale bedeutend mehr Treuerabatte ausbezahlte, als dies im Schnitt der Schweizer Volg-Filialen der Fall ist. Die Verkäuferin ist in der Folge von Volg angezeigt worden.
Mit Strafbefehl vom April 2018 ist die Verkäuferin von der Staatsanwaltschaft Oberwallis des Betrugs schuldig gesprochen worden. Sie wurde mit einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 55 Franken bestraft. Überdies muss sie eine Busse von 400 Franken und die Verfahrenskosten von 450 Franken zahlen. Volg kann die zu Unrecht bezogenen 1000 Franken auf dem Zivilweg einfordern.
Norbert Zengaffinen
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