Unglück | In letzter Minute kam es zu einem Vergleich
Tod des kleinen Julen: Bewährungsstrafe für Finca-Besitzer
Die juristische Aufarbeitung der Tragödie um den in einem südspanischen Brunnenschacht gestorbenen zweijährigen Julen ist abgeschlossen.
Der einzige Angeklagte in dem Fall - der Finca-Besitzer, auf dessen Grundstück das Unglück im Januar 2019 passierte -, ist am Dienstag zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung und zu Schadenersatzzahlungen verurteilt worden.
Das zuständige Gericht in Málaga bestätigte damit eine aussergerichtliche Einigung, die die Anwälte des Mannes am Montag mit der Nebenklage erreicht hatten, die die Eltern Julens vertrat.
Ursprünglich sollte am Dienstag der Prozess wegen fahrlässiger Tötung starten. Dem Finca-Besitzer wurde vorgeworfen, das illegal auf der Suche nach Wasser gebohrte Loch, in das Julen gestürzt war, nicht gesichert und somit höchst fahrlässig gehandelt zu haben. Etwa 50 Zeugen sollten vernommen werden. Die Staatsanwaltschaft wollte drei Jahre Haft fordern. In letzter Minute kam es aber zu dem Vergleich.
Bei den Eltern entschuldigt
Neben der Bewährungsstrafe muss der Verurteilte 89'500 Euro an jedes Elternteil zahlen und die Regionalregierung von Andalusien mit rund 663'000 Euro für die aufwendigen Rettungsarbeiten entschädigen, wie die Nachrichtenagentur Europa Press berichtete. Am Ende der Sitzung habe sich der Angeklagte bei den Eltern entschuldigt: "Ich wollte zu keinem Zeitpunkt, dass dem Kind etwas passiert."
Der Bub war Mitte Januar 2019 in das enge Bohrloch gestürzt. Erst nach knapp zwei Wochen konnte er mittels eines mühsam gegrabenen Parallelschachts in 70 Metern Tiefe geborgen werden. Die Autopsie ergab, dass Julen schon kurz nach dem Sturz gestorben war.
Ohne Erlaubnis ausgehobene Brunnenlöcher sind in Spanien keine Seltenheit: Erst vor wenigen Tagen hatte die Polizei mitgeteilt, bei Inspektionen innerhalb von fünf Monaten mehr als 1400 illegale Schächte entdeckt zu haben. Gegen 107 Verdächtige werde ermittelt.
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar