Justiz | Tödlicher Messerangriff in Chemnitz

Syrer zu Haftstrafe verurteilt

Alaa S. mit Justizbeamten am Donnerstag, dem letzten Prozesstag, im Landgericht Chemnitz.
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Alaa S. mit Justizbeamten am Donnerstag, dem letzten Prozesstag, im Landgericht Chemnitz.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 22.08.19 0
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Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Deutschen in der ostdeutschen Stadt Chemnitz ist der Angeklagte zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Chemnitz sprach den Syrer am Donnerstag in Dresden wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Die Verteidigung legte nach dem Urteil Revision ein. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.

Nach 19 Verhandlungstagen war das Gericht davon überzeugt, dass der 24-Jährige am 26. August 2018 in Chemnitz gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker einen 35-jährigen Deutschen erstochen hat. Der mutmassliche Mittäter ist weltweit zur Fahndung ausgeschrieben.

Der nun verurteilte Syrer hatte in der gesamten Verhandlung zu den Vorwürfen gegen ihn geschwiegen. In einem am Dienstag ausgestrahlten Telefoninterview des ZDF-Magazins "Frontal21" hatte er zwar seine Unschuld beteuert - diese Aussagen hatten nach Gerichtsangaben aber keinen Einfluss auf die Urteilsfindung. Dafür seien laut Strafprozessordnung allein die im Laufe der Verhandlung durch die Kammer gewonnenen Erkenntnisse entscheidend, hatte es geheissen.

In seinem letzten Wort vor Gericht sprach der Angeklagte am Donnerstag seine Hoffnung auf ein faires Urteil aus. "Ich kann nur hoffen, dass hier die Wahrheit ans Licht gebracht wird und ein gerechtes Urteil gesprochen wird", liess der Syrer von einem Dolmetscher übersetzen.

"Mitnichten ein normales Verfahren"

Die Verteidigung hatte kurz vor dem Urteil auf Freispruch plädiert. Verteidiger Frank Wilhelm Drücke rückte in seinem Plädoyer die Geschehnisse nach der Tat in den Blickpunkt.

"Für uns ist das mitnichten ein normales Verfahren", sagte er in einem Gebäude des Oberlandesgerichtes Dresden, wo der Prozess aus Sicherheitsgründen stattfand. Er appellierte an die Kammer des Landgerichts, sich bei der Urteilsfindung nicht von Forderungen aus Politik, Gesellschaft oder von einem "marodierenden Mob" beeinflussen zu lassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren für den Angeklagten wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die drei Vertreter der Nebenklage gingen am Donnerstag in ihren Plädoyers über diesen Antrag hinaus und forderten eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren.

In der Folge der Messerattacke war es im vergangenen Jahr in der Stadt zu Übergriffen gekommen, die mehr als das Verbrechen selbst auch auf internationaler Ebene ein Schlaglicht auf Chemnitz warfen. Bilder von rechten Demonstrationen, Aufmärschen von Neonazis und Fussball-Hooligans, von Übergriffen sowie dem Zeigen des Hitlergrusses in zahlreichen Fällen gingen um die Welt.

Der Streit um die Frage, ob es "Hetzjagden" gegeben habe, wurde in Deutschland zur Zerreissprobe für die grosse Koalition aus Christ- und Sozialdemokraten - und führte letztlich dazu, dass der damalige Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst), Hans-Georg Maassen, seinen Posten verlor.

22. August 2019, 16:29
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