Justiz | Fall der jahrelang verschwundenen Maria
58-Jähriger vor Gericht
Im Fall der jahrelang verschwundenen Maria aus Freiburg im Breisgau hat der Prozess gegen den Begleiter des Mädchens begonnen. Dem 58 Jahre alten Deutschen werden Kindesentführung und sexueller Missbrauch zur Last gelegt.
Er habe das Mädchen kontrolliert, ihm Kontakte zu anderen verboten und es in 108 Fällen sexuell missbraucht, sagte Staatsanwältin Nikola Novak zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Freiburg am Mittwoch.
Der Mann räumte ein, mit Maria untergetaucht zu sein. Für seine Aussagen zu den Vorwürfen der Anklage wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Als Grund nannte das Gericht Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, die geschützt werden müssten. Sein Verteidiger wollte sich Medien gegenüber am Mittwoch nicht äussern.
Als Teenager ausgegeben
Der Anklage zufolge war der verheiratete Familienvater im Mai 2013 mit der damals 13-jährigen Maria ins Ausland geflüchtet, ohne dass deren Eltern von dem Plan wussten oder einverstanden waren.
Erste Kontakte habe es bereits im April 2011 gegeben, sagte Novak. Der rund 40 Jahre ältere Mann habe die damals Elfjährige über ein Chat-Forum im Internet kontaktiert und sich dabei anfangs als Teenager ausgegeben.
Die Beziehung zu ihr habe er dominiert. In den mehr als fünf Jahren, in denen Maria und der Mann durch Europa reisten und untergetaucht waren, habe Maria kein Mobiltelefon nutzen oder ins Internet gehen dürfen.
Mädchen konnte flüchten
Der Mann war im September vergangenen Jahres in Italien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden. Maria war zuvor laut Staatsanwaltschaft geflüchtet, überraschend zu ihrer Mutter nach Freiburg zurückgekehrt und hatte bei der Polizei ausgesagt.
Demnach war das Paar seit Mai 2013 durch Europa gereist und hatte die vergangenen zwei Jahre in einer Wohnung auf Sizilien gelebt. Finanziert habe es das Leben dort mit Gelegenheitsjobs.
Maria, die Mitte April 19 Jahre alt wurde, und ihre Mutter treten in dem Prozess als Nebenklägerinnen auf. Sie wollten sich zum Prozessauftakt nicht gegenüber der Öffentlichkeit äussern.
Bei Kindesentzug drohen laut Strafgesetzbuch in Deutschland bis zu fünf Jahre Haft, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre. Zudem prüft das Gericht, ob anschliessende Sicherungsverwahrung möglich ist.
Für den Strafprozess sind sieben Verhandlungstage geplant. Gehört werden sollen 15 Zeugen und ein psychiatrischer Sachverständiger. Ein Urteil soll es Ende Juni geben.
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