Kommende Schafsömmerung unter schlechten Vorzeichen?
Ulrichner Wolf M35 überwinterte im Wallis
Im Oberwallis ist im Frühling 2013 von Wildhütern die Präsenz von vermutlich drei Wölfen nachgewiesen worden. Damit sind Konflikte mit Nutztierhaltern, die in Bälde ihre Tiere auf die Alpen führen, so sicher wie das Amen in der Kirche.
Jener Wolf, der im Frühjahr 2013 von Landwirt Klaus Garbely bei Ulrichen auf Beutefang fotografiert wurde, ist genetisch bestimmt. Beim männlichen Tier M35 handelt es sich um dasselbe Tier, das Ende Oktober 2012 in Zeneggen sieben Milchschafe riss und eine Woche später in Ulrichen auftauchte, wie Wildbiologe Urs Zimmermann, der unter anderem fürs Wolfsmonitoring im Oberwallis zuständig ist, am Freitag auf Anfrage bestätigte. Das Tier wurde letztmals am Sonntag bei Oberwald gesichtet.
Ein weiterer Wolf soll sich im Lötschental aufhalten. Hier steht der genetische Nachweis noch aus, doch wurde das Tier von Wildhüter Richard Bellwald mehrmals erspäht. Laut Zimmermann könnte sich auch in den Schattenbergen bei Eischoll ein Wolf aufhalten. Hier wurden am 2. März Speichelproben von einer gerissenen Rehgeiss genommen. Die Risswunden weisen eindeutig auf die Präsenz des Grossraubtiers hin.
Alpsömmerung ab Anfang Juni
Anfang Juni «zügeln» im Oberwallis die ersten der rund 30'000 Schafe zur Sömmerung auf eine der neunzig Schafalpen in der Region. «Auf sechs Alpen werden wiederum Herdenschutzhunde mit Hirten die Tiere vor Angriffen der Raubtiere schützen», weiss Moritz Schwery vom Herdenschutzzentrum Oberwallis.
Nicht mehr also als im Sommer 2012, in dem vorab im Binntal und vereinzelt im Vispertal Wölfe Schafherden angriffen. Möglicherweise werde auch auf der Guggialp im Lötschental, wo vor zwei Jahren ein Wolf für Schäden sorgte, Herdenschutz aufgezogen. Hier ist der Einsatz eines Hirten mit Herdenschutzhund für eine Schafherde von rund 600 Tieren angedacht.
Finanzierung bleibt das grosse Problem
Grundsätzlich sind 80 von den rund 90 Alpen im Oberwallis von der Herdengrösse, Topografie und im Zusammenspiel mit den anfallenden Sömmerungsbeiträgen als sehr schwer oder gar nicht schützbar klassifiziert. Das werde auch vom BAFU in Anbetracht der Strukturen im Oberwallis so anerkannt, zumindest noch für den Sommer 2013, sagt Schwery.
Die Kosten für Herdenschutz sind also nach wie vor ein Hauptgrund, dass auf wenigen Alpen Schutzmassnahmen ergriffen werden. «Behirtung und Zäune kosten viel Geld und sind aus wirtschaftlicher Sicht für kleine Alpen mit wenigen Tieren nicht tragbar.» Die Unterstützung des Bundes beschränkt sich lediglich auf die Anschaffung der Schutzhunde. Die übrigen Kosten müssen die Besitzer selber tragen.
Mehr Herdenschutz 2014?
In Sachen Herdenschutz könnten sich aber auf Sommer 2014 Veränderungen ergeben. Im Auftrag des Kantons soll dann der Bericht zur Schafalpplanung vorliegen. Bereits liegen Dokumentationen zu 60 Alpen im Oberwallis vor, die Bestandesaufnahmen der restlichen 30 erfolgt im Herbst 2013.
Aufgrund dieser Analysen sollen Empfehlungen abgegeben werden können, wie Herdenschutz auf unschützbaren Alpen in Zukunft aussehen könnte. Dazu werden auch neue Bewirtschaftungsformen und Alpzusammenlegungen in Betracht gezogen. «Sollten sich daraus neue Möglichkeiten ergeben, stellt sich die Frage, ob die Alpen die Empfehlungen umsetzen und das BAFU deren Realisierung verlangt», erklärt Schwery. Auf den Sommer 2014 werde das BAFU die Lage aufgrund der Schafalpplanung neu beurteilen.
Aufgrund des Berichts und der neuen Modalitäten für Sömmerungsbeiträge – die Alpungsbeiträge werden erhöht – «ist es denkbar, dass sich mehr Alpen dazu entschliessen oder eben durchringen, Herdenschutz aufzuziehen», meint Schwery. «Die Umsetzung wird aber schwierig bleiben. Sie muss in einem wirtschaftlichen Rahmen bleiben und die Bewirtschaftung darf nicht zu stark beeinträchtigt werden.»
Unveränderte Abschusskriterien für den Wolf
Laut Schwery bleiben die Abschusskriterien für den Wolf dieselben wie im Sommer 2012. Reisst ein Wolf – auch in als unschützbar klassifizierten Alpen – mehr als 25 Schafe, kann der Kanton in Übereinstimmung mit dem BAFU einen Abschuss in Betracht ziehen. Den Nachweis eines gerissenen Schafes muss nach wie vor der Schäfer erbringen. Allerdings zeichnen sich für den Sommer 2014 auch hier Änderungen ab. Das Wolfskonzept wird von einer Arbeitsgruppe überarbeitet und der neuen Jagdverordnung angepasst.
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