Wallis
Staatsrat entwirft Gesetz über die Prostitution
An seiner Sitzung vom vergangenen Mittwoch, hat sich der Staatsrat mit dem Entwurf des Gesetzes über die Prostitution befasst, mit zwei Schwerpunkten: die Reglementierung dieser Tätigkeit sowie die soziale und gesundheitliche Unterstützung der Personen, die dieser Tätigkeit nachgehen.
Die Reglementierung bestimmt den allgemeingültigen Rahmen für alle Anwendungsbereiche der Prostitution. Sie geht insbesondere auf Massagesalons und Escort-Services ein.
Die soziale und gesundheitliche Betreuung richtet sich vor allem an Sexarbeitende und ihre Kunden. Sie bezweckt die Prävention der sexuell übertragbaren Krankheiten.
Zwei weitere Schwerpunkte sind beachtenswert: einerseits verbietet der Entwurf die Prostitution von 16- und 17-jährigen Teenagern und sieht eine besondere Betreuung Minderjähriger vor, die in Prostitutionslokalen verkehren; andererseits werden Belästigungen sozialer, psychologischer und wirtschaftlicher Art berücksichtigt, die von Massagesalons erzeugt werden, und damit deren Standort geregelt.
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