Weniger Mineralölsteuer für Pistenfahrzeuge
Knappe Mehrheit dagegen
Der Bundesrat hat heute von den Ergebnissen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes Kenntnis genommen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde beauftragt, bis spätestens Anfang März 2015 eine Botschaft auszuarbeiten.
Mit der vom Parlament überwiesenen Motion von Ständerat Isidor Baumann wurde der Bundesrat beauftragt, eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes vorzuschlagen. Dies, um Pistenfahrzeuge teilweise von der Mineralölsteuer zu befreien.
18 Vernehmlassungsteilnehmer befürworten im Grundsatz die Vorlage, 21 sind dagegen. Umstritten ist, ob die Rückerstattung für Diesel-Fahrzeuge differenziert vorgenommen werden soll. Für schadstoffarme Fahrzeuge soll eine höhere Rückerstattung geltend gemacht werden können.
Weiter beabsichtigt der Bundesrat, mit einer Änderung der Mineralölsteuerverordnung, das Verfahren der Steuerbefreiungen für Lieferungen von Treib- und Brennstoffen an die Steuerbehörde zu delegieren. Die Ergänzung ändert an den bisher gewährten Steuerbefreiungen nichts. Sie wird von allen Vernehmlassungsteilnehmern befürwortet.
Gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse, hat der Bundesrat das EFD beauftragt, die Botschaft bis Anfang März auszuarbeiten.
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