Verteilung von Jodtabletten im Wallis
«Keine Zeitlimite für Verteilung»
Im Kanton Wallis müssen die eingelagerten Jodtabletten wie in anderen Kantonen, die sich ausserhalb eines festgelegten Radius befinden, erst in sechs Jahren ausgetauscht werden. Eine Zeitlimite für die Verteilung bei einem AKW-Störfall gibt es nicht mehr.
Am 27. Oktober ist die nationale Verteilaktion von Jodtabletten angelaufen und dauert bis Ende November. Alle Personen, die im Umkreis von 50 Kilometern um die Atomkraftwerke im bernischen Mühleberg, in Gösgen SO und in den beiden Aargauer AKWs Beznau und Leibstadt wohnen, erhalten per Post im Auftrag des Bundes kostenlos eine Packung mit je zwölf Jodtabletten.
Nur geringfügige Änderungen
Weil eine Vorverteilung in der ganzen Schweiz nicht verhältnismässig wäre, hat der Bund vor einem Jahr einen neuen Entwurf ausgearbeitet, welcher die systematische vorsorgliche Abgabe der Jodtabletten an alle Haushalte im 50km-Radius vorsieht. Für die übrige Schweiz ausserhalb von 50 km - also auch für den Kanton Wallis - ergeben sich gegenüber der heute gültigen Regelung nur geringfügige Änderungen. Das heisst, die Tabletten sind bereits beschafft und bis im Jahr 2020 haltbar.
Die Kantone sorgen nach wie vor für eine geeignete dezentrale Einlagerung der Jodtabletten. Die Zeitvorgabe für die Verteilung an die Bevölkerung im Notfall wird gestrichen. Somit ist die 12-Stunden-Frist bei der Verteilung der Tabletten in Zonen ausserhalb der 50 km nicht mehr vorgeschrieben.
Im November 2013 antwortete die Walliser Regierung auf die Vernehmlassung des Eidgenössischen Departements des Innern zur Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten und zeigte sich damals grundstätzlich einverstanden mit der Regelung.
«Bund zuständig»
Wie die Vorsteherin des Gesundheitsdepartaments, Esther Waeber-Kalbermatten, auf Anfrage erklärt, ist der Kanton Wallis in der Zone, welche mehr als 50 km von einem Kernkraftwerk entfernt ist. «Deshalb ändert sich praktisch nichts, ausser, dass eben keine Zeitlimite mehr für die Versorgung vorgegeben ist und dass die Verantwortung für die Kontrollen der gelagerten Tabletten, für deren Ersatz und allfällige Entsorgung, sowie für die Information der Bevölkerung zukünftig der Bund zuständig sein wird.»
Der Kanton ist somit nur noch für die Lagerung und die Abgabe im Einzelfall zuständig. Es ist weiterhin vorgesehen, dass die Tabletten in den Lagern nachgefüllt werden, ohne direkt an die Bevölkerung im Kanton verteilt zu werden. Die Verteilung wird dabei durch den Zivilschutz sowie durch die Gemeindebehörden und Apotheken sichergestellt. Dieses Konzept wird laut Waeber-Kalbermatten nicht geändert.
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