Keine Verletzung des Amtsgeheimnis
Freispruch für UBS-Banker
Zwei ehemalige UBS-Banker sind von Bezirksgericht Siders von der Anklage der Verletzung des Bankgeheimnisses freigesprochen worden.
Das Bezirksgericht Siders hat mit Urteil vom 5. Dezember 2013 die beiden Beschuldigten Olivier Kaeser und Serge Schefer vom Strafvorwurf der Verletzung des Bankgeheimnisses freigesprochen. Die Kosten gehen zu Lasten der beiden freigesprochenen Beschuldigten. Entschädigungen werden an keine der Parteien zugesprochen.
Die Walliser Staatsanwaltschaft erhob damals Anklage gegen zwei UBS-Angestellte wegen Verletzung des Bankgeheimnisses, wie der «SonntagsBlick» Mitte September berichtete.
Die beiden Banker hatten 2005 in einer Broschüre über das Immobilienprojekt die Höhe von Hypothekarschulden eines Immobilienentwicklers und Golf-Promotors aus Crans-Montana veröffentlicht. Für diesen war das nach eigenen Worten «eine Katastrophe», weil keine Bank ihm danach noch Kredit gab.
Der gestürzte Immobilienkönig verklagte die Bank deshalb zivilrechtlich auf 30 Millionen Franken Schadenersatz.
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