Gommer Wolf beschäftigt den Staatsapparat
«Entscheidungsfindung im Gang»
Die zuständigen Behörden von Bund und Kanton schwiegen sich am Mittwoch zum weiteren Schicksal des Gommer Wolfs aus. Doch hinter den Kulissen wird um einen Entscheid gerungen.
Seit dem letzten Übergriff auf eine Schafherde Ende letzter Woche in Obergesteln, bei dem der Gommer Wolf trotz Präsenz eines Herdenschutzhundes acht Schafe massakriert und weitere fünf verletzt hat, schweigen sich die zuständigen Behörden des Kantons Wallis und des Bundes zum Schicksal von Wolf M35 im Goms aus. Doch hinter den Kulissen laufen intensive Gespräche im Rahmen der interkantonalen Kommission (IKK), die über einen möglichen Abschuss von Wolf M35 zu befinden hat.
Peter Scheibler, Jagdchef des Kantons Wallis und Mitglied der IKK, wollte sich am Mittwoch nicht zum Fall äussern und verwies auf laufende Gespräche zwischen dem BAFU und dem Kanton. Unter anderem auch mit dem eidgenössischen Jagdinspektor Reinhard Schnidrig, ebenfalls Mitglied der IKK. Mit einem Entscheid von Staatsrat Melly sei kaum vor Ende Woche zu rechnen.
Auch das BAFU hält sich mit Informationen zurück. «Der Prozess der Entscheidungsfindung ist noch im Gang», deshalb gebe es zu diesem «delikaten Thema» keine Auskunft, hiess es am Mittwochnachmittag auf Anfrage von 1815.ch. Allerdings stellte man hier eine baldige Stellungnahme in Aussicht.
Wie entscheidet das BAFU?
Entscheidend ist die Frage, ob das BAFU im Gegensatz zum Kanton Wallis seinen Standpunkt, die Risse in Münster aufgrund des ungenügenden Herdenschutzes nicht anzuerkennen, korrigiert und ob beim Angriff in Obergesteln die Tiere im freien Weidengang von einem Herdenschutzhund genügend geschützt waren. Deshalb war am Montag ein Vertreter des BAFU in Obergesteln, um sich ein Bild vor Ort machen zu können.
Werden nur die Risse in Obergesteln anerkannt, wäre zumindest das Kriterium von mindestens 25 getöteten Nutztieren innerhalb von 30 Tagen für einen Abschuss nicht gegeben. Korrigiert das BAFU seine Meinung im Fall von Münster, hätte Wolf M35 28 getötete Nutztiere auf dem Konto und könnte von den Behörden nach geltendem Wolfskonzept für einen Abschuss freigegeben werden.
Letztinstanzlich entscheidet der Kanton Wallis und könnte auch bei geteilter Meinung innerhalb der IKK die Jagd auf den Gommer Wolf beschliessen. Mit dem Risiko allerdings, dass ein Gericht einem allfälligen Rekurs aufschiebende Wirkung zuerkennen könnte.
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar