Verdeckte Ermittlungen und Überwachungsmassnahmen
Bregy: «Man hat viel wertvolle Zeit verstreichen lassen»
Nach einer geplanten Änderung im Gesetz über die Kantonspolizei Wallis sollen geheime verdeckte Ermittlungen und präventive Überwachungsmassnahmen bald wieder möglich sein. Im Gespräch mit 1815.ch äussert sich Grossrat Philipp Matthias Bregy, der die entsprechende Motion im November 2010 einreichte.
Eine Abänderung des Gesetzes über die Kantonspolizei Wallis ist in Planung: Geheime verdeckte Ermittlungen und präventive Überwachungsmassnahmen sollen danach wieder möglich sein. Dies sei vor allem bei Pädokriminalität im Internet, Drogenhandel und Cyberkriminalität wirksam, so der Staatsrat dazu.
Die Revision gründet auf einer dringlichen und vom Parlament akzeptierten Motion des Oberwalliser CVP-Grossrats und Anwalts Philipp Matthias Bregy, die dieser im November 2010 eingereicht hatte.
1815.ch: Was war im Jahr 2010 der Grund für das Einreichen Ihrer Motion?
Philipp Matthias Bregy: «Als Rechtsanwalt und als ehemaliger Jugendrichter-Stellvertreter war ich mit den unterschiedlichsten Formen der Cyberkriminalität konfrontiert. Als klar war, dass mit der Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung im Jahr 2011 die Möglichkeit von proaktiven und präventiven Handlungen im Internet wegfällt und die Kantone nun die Verantwortung hierfür tragen, war für mich klar, dass der Kanton Wallis sofort eine gesetzliche Grundlage hierfür schaffen muss, zumal zu diesem Zeitpunkt nur der Kanton Schwyz über eine solche verfügt hatte.
Es hätte gereicht, diesen einen Artikel aus dem Schwyzer Polizeigesetz abzuschreiben, sodass es unverständlich ist, warum Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten während mehr als zwei Jahren die Motion nicht umgesetzt und somit viel wertvolle Zeit verstreichen lassen hat.»
Stichworte Pädokriminalität, Cyberkriminalität und Drogenhandel: Ist ein Gesetz dazu im Wallis nötig?
«Nicht nur im Wallis, sondern überall sind solche Gesetze nötig. Die rasante Entwicklung des Internets und die Tatsache, dass es keine örtlichen Grenzen für dieses gibt, machen weltweite Regelungen unabdingbar. Das Wallis kann hier nicht aussen vorstehen und muss ebenfalls die Grundlagen schaffen, damit der Schutz vor den lauernden Gefahren optimiert wird.»
Wie lässt sich das neue Gesetz mit dem Datenschutz vereinbaren?
«Das neue Gesetz ist hinsichtlich des Datenschutzes unproblematisch, da mit der Gesetzesänderung nicht die Möglichkeit geschaffen wird, um in 'geschlossene' Systeme einzudringen, sondern einzig die Grundlage dafür, um zum Beispiel unter einem virtuellen Profil sich in den 'Social Medias' zu bewegen. Abgesehen davon muss der Schutz von Kindern und Jugendlichen absolute Priorität haben.»
Es kann ermittelt werden, sofern konkrete Anzeichen bestehen, dass es zu strafbaren Handlungen kommen könnte. Was könnten «konkrete Anzeichen» für strafbare Handlungen sein?
«Zum Beispiel Vorschläge zum Treffen mit Minderjährigen, die Nachfrage nach Nacktfotos von Kindern und so weiter, kurzum, all jene Hinweise, welche auf eine strafbare Handlungen zielen.»
Möglicherweise haben Sie vom Fall «Sweetie» gehört - dem Profil einer virtuellen Philippinin, ins Netz gestellt von Terre des hommes, welches Tausende Pädophile angezogen hat. Wäre solch ein Vorgehen auch im Wallis denkbar oder sinnvoll?
«Selbstverständlich habe ich davon gehört, eine wirklich erfolgreiche Aktion. Die Schaffung eines virtuellen Profils wäre nach der Umsetzung meiner Motion auch im Wallis möglich.
Wie der Fall 'Sweetie' zudem zeigt, ist es sinnvoll, wenn die Polizei das Internet nicht nur als Fahnungs-, sondern auch als Präventionsmittel einsetzen kann. Warum sollten wir warten bis etwas geschieht, wenn wir sogar die Möglichkeit haben die Taten zu verhindern.
Seit 2011 haben mehrere Kantone ihre Gesetzgebung in diesem Bereich verbessert, wobei des Wallis eine Vorreiterrolle hätte innehaben können. Diese haben wir zwar verloren, immerhin ziehen wir nun wenigstens nach.»
Der Staatsrat hat die Teilrevision des Gesetzes über die Kantonspolizei im Bereich verdeckte Ermittlung beschlossen und wird sie zur Behandlung anlässlich der Dezembersession 2013 an den Grossen Rat weiterleiten.
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