Religionsunterricht Orientierungsschule Brig-Glis
Beschwerde von Edith Inderkummen abgewiesen
Nach ihrem Austritt aus der katholischen Kirche, wurde Edith Inderkummen die Lehrerbefugnis für den katholischen Religionsunterricht entzogen sowie das Anstellungsverhältnis im Fach Ethik, Religion und Gemeinschaft gekündigt. Die Beschwerde der besagten Lehrperson wurde vom Staatsrat abgewiesen.
Im Schuljahr 2012/2013 erteilte Edith Inderkummen-Kuonen drei Lektionen im Fach «Ethik-Religionen-Gemeinschaft» an der Orientierungsschule in Brig-Glis.
Der Unterricht in diesem Fach wurde durch den Entscheid des Departements für Bildung und Sicherheit, der Lehrperson die Lehrbefugnis für den katholischen Religionsunterricht zu entziehen, nicht betroffen.
Mit Schreiben vom 1. Juli 2013 teilte der Schulpräsident von Brig-Glis der Dienststelle für Unterrichtswesen mit, dass die Notwendigkeit der Anstellung einer spezialisierten Fachkraft für den Bereich «Ethik-Religionen-Gemeinschaft» nicht gegeben sei.
Damit konnte die Schulbehörde von Brig-Glis dieser Lehrperson für das Schuljahr 2013/2014 keine Lektionen mehr zuteilen. Eine Kündigung für das Schuljahr 2013/2014 konnte nicht mehr vorgenommen werden, da der Kündigungstermin auf den 1. März 2013 gefallen wäre.
Dagegen hält der Staatsrat in seinem Entscheid vom 29. Januar 2014 fest, dass das DBS der Lehrperson die Anstellung für die drei Lektionen «Ethik-Religionen-Gemeinschaft» vor dem 1. März 2014 zu kündigen habe. Aufgrund dieser Situation hat das DBS die Kündigung umgehend Edith Inderkummen-Kuonen eröffnet.
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