Region | Wallis

Eine Frage der Zeit, bis es Tote gibt

Konflikt: Immer mehr «Feller» sind nachts auf geschlossenen Pisten unterwegs – den Bergbahnen ist das ein Dorn im Auge.
1/1

Konflikt: Immer mehr «Feller» sind nachts auf geschlossenen Pisten unterwegs – den Bergbahnen ist das ein Dorn im Auge.
Foto: FOTO: TELEVERBIER

Quelle: RZ 0

Wallis | Wallis / Nach Pistenschluss sind immer mehr Skialpinisten auf Pisten unterwegs. Dabei kommen sich «Feller» und Pistenfahrzeuge immer mehr in die Quere. Wer haftet­ bei einem Unfall?

Skialpinismus boomt. Die Sportart fin­det­ Jahr für Jahr immer mehr Anhänger. Es werden immer mehr, sei es hobbymässig oder aber ambitioniert, welche regelmässig die Felle­ auf ihre­ Skier montieren, diese anschnallen und los laufen. Das auch nachts, nach Pistenschluss. «Bei uns hat der Trend stark zugenommen», sagt Markus­ Hasler­, CEO der Zermatt Bergbahnen AG. Es vergehe keine Nacht, ohne dass Ski­alpinisten oder Schneeschuhwanderer­ unterwegs seien – und das teils ohne­ Stirnlampen. Dafür habe er kein Verständnis. «Für unsere Pistenfahrzeugfahrer ist das heikel, da es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen kommt.» Erst Recht, wenn mit der Seilwinde gearbeitet werde. Die seien in der Dunkelheit, je nach Situation, oftmals gar nicht zu sehen, «und werden dann zu tödlichen Fallen.»

Extrapisten als allfällige Alternative

Auch in Verbier sieht man sich mit der Problematik immer mehr konfrontiert, wie der Bergbahndirektor von Televerbier, Eric A. Balet, auf Anfrage bestätigt. Zu erklären sei dies unter anderem mit dem immer grösser werdenden Interesse an Skialpinismus-Rennen. «Um dafür zu trainieren, sind die Leute ganz einfach öfter und regelmässiger unterwegs und das ist nicht verboten.» In Verbier geht man sogar noch einen Schritt weiter. Man überlegt sich, Extra­pisten nur für Skialpinisten auszuscheiden. «Es ist eine Frage der Zeit, bis es zu einem tödlichen Unfall kommt», sagt Balet weiter.

Eindeutige Rechtslage

«Nachdem die Pisten am Abend durch eine Kontrollfahrt von Bergbahnmitarbeitern offiziell geschlossen werden, sind diese dann gesperrt», erklärt Fritz Anthamatten, Anwalt und Kommissionspräsident für Rechtsfragen vom Verband Seilbahnen Schweiz. Die Bergbahnunternehmen sind dann nicht mehr haftbar und jegliche Pistenbenutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Es gilt das Prinzip der Selbstverantwortung. Trotzdem: Um dem Problem vorzubeugen, müssen die Bergbahnunternehmen gewisse Regeln einhalten. So müssen unter anderem die Betriebs-, sowie Pistenschlusszeiten bei den Bahnstationen und Bergrestaurants mittels Infotafeln oder Flyern ersichtlich sein. Wird bei der Pistenpräparation die Seilwinde eingesetzt, muss diese mit einem Warndreieck gekennzeichnet sein. Diese Punkte werden von Mitarbeitern vom Verband Seilbahnen Schweiz regelmässig kontrolliert. Dabei wird ein Abnahmeprotokoll erstellt. Kommt es dann zu einem Zwischenfall und anschliessend zu einem allfälligen Rechtsverfahren, kann dieses beigezogen werden. «Bezüglich Sicherheitsmassnahmen sind die Bergbahnunternehmen mittlerweile sensibilisiert», sagt Anthamatten.

Bergrestaurants mitverantwortlich

Zudem werden die betroffenen Bergrestaurants vor Saisonbeginn schriftlich auf die Problematik aufmerksam gemacht. Auch hier gilt: Die nötigen Hinweise bezüglich Schlusszeiten müssen im Restaurant ersichtlich sein. «Wir können beim Pistenschluss niemanden aus dem Lokal verweisen. Wir sind keine Polizei. Wenn danach jemand mit den Skis ins Tal fährt, so ist er selber verantwortlich. In einem solchen Fall haften wir rechtlich nicht, höchstens moralisch», sagt Hasler. Trotzdem müssen Pistenfahrzeuge über konforme Beleuchtung und Warnsignale verfügen. Wie Anthamatten sagt, habe bei den Skialpinisten ein Umdenken stattgefunden. «Die Skitourengänger sind sich mittlerweile der Gefahr bewusst, welche von Pistenfahrzeugen und Seilwinden ausgehen.» Eine nächtliche Abfahrt in nicht präpariertem Schnee sei schwierig und birge Gefahren in sich, wogegen eine nächtliche Tour mit Stirnlampe auf frisch präparierter Piste lawinensicher und ein Genuss sei.

Peter Abgottspon

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login

Sitemap

Impressum

MENGIS GRUPPE

Pomonastrasse 12
3930 Visp
Tel. +41 (0)27 948 30 30
Fax. +41 (0)27 948 30 31