Alter | Angehörige entlasten
Preisreduktion für Kurzaufenthalt im Alters- und Pflegeheim

Entlasten. Spitäler sollen durch billigere Kurzaufenthalte in Pflegeheimen entlastet werden.
Foto: zvg
Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) hat beschlossen, den Zugang zur Dienstleistung der vorübergehenden Kurzzeitaufenthalte in Alters- und Pflegeheimen (APH) zu erleichtern.
Gemäss einer Umfrage der Dienststelle für Gesundheitswesen im Frühling 2016 ist die Belegung der Kurzzeitbetten in den APH nicht optimal. Der Pensionspreis wird oft als zu hoch betrachtet im Vergleich zu dem, was ein Patient für einen Spitalaufenthalt zahlen muss (ca. 42 Franken pro Tag). Das aktuelle Finanzierungssystem fördert den Spitalaufenthalt, obschon ein zeitweiliger Aufenthalt im APH angemessener wäre, sowohl im Hinblick auf die Betreuung als auch auf die Wirtschaftlichkeit, teilt das Departement in einem Schreiben mit.
Zur Verbesserung der Lage hat die DGSK eine neue Richtlinie beschlossen, um den Pensionspreis für einen Kurzaufenthalt im APH dank einer Subvention der öffentlichen Hand zu reduzieren. Daher bezahlen Personen, die kurzfristig im Alters- und Pflegeheim untergebracht werden, nur noch 50 Franken pro Tag. Bisher betrug der Pensionspreis je nach APH zwischen 108 und 167 Franken. Ferner wird während des ganzen Aufenthalts keine Beteiligung an den Pflegekosten mehr verlangt. Die neue Richtlinie ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.
Leistung bekannt machen
Um diese Leistung besser bekannt zu machen und das Betreuungssystem zu verbessern, wird ein Flyer an die verschiedenen Pflegedienstleistende verteilt. Die Liste der Betten für Kurzaufenthalte und ihre Verfügbarkeit wird regelmässig auf der Website des Walliser Vereins der Alters- und Pflegeheime aktualisiert (AVALEMS). Die Sozial-Medizinische Koordinationsstelle (SOMEKO) steht der Bevölkerung zur Verfügung, um ihr die geeignetste Betreuung zu empfehlen.
pd/noa
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar