Prozess | In einem Hotel-Hallenbad in Täsch
Lehrerin soll jüdische Gäste beschimpft haben
Eine Frau, die von der Staatsanwaltschaft Oberwallis nach Beschimpfungen von Juden wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden ist, fordert vor dem Bezirksgericht Visp einen Freispruch. Die Zeugenaussagen seien widersprüchlich, sagt ihr Anwalt.
Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Oberwallis hat sich der Vorfall am 10. August 2014 im Aparthotel «Monte Rosa» in Täsch zugetragen. Im Vorraum des Hallenbads der Anlage gerieten sich am Abend des besagten Tags ein jüdischer Gast aus Grossbritannien und der aus Deutschland stammende Geschäftsführer der touristischen Anlage einerseits und eine aus dem Kanton Zürich stammende Kindergärtnerin, die eine Wohnung im Aparthotel besitzt, in die Haare. Die verbale Auseinandersetzung drehte sich um die Nutzung des hoteleigenen Hallenbads.
Heftige verbale Attacken
Im Vorraum des Hallenbads begrüsste der jüdische Gast, der angezogen war, an jenem Abend fortlaufend die eintreffenden jüdischen Männer. Das versetzte die 57-jährige Zürcherin derart in Rage, dass sie dem jüdischen Gast an den Kopf warf, dass sie Juden hasse und dass diese nicht in die Anlage passten und dort nichts zu suchen hätten. Deshalb hätten die «Judenschweine» das Schwimmbad sofort zu verlassen.
Laut Anklageschrift soll sie den jüdischen Gast in der Folge als «schmutzigen Juden» und den Geschäftsführer als «deutsches Schwein» und «deutschen Nazi» beschimpft haben. Die Frau habe derart laut geschrien und geflucht, dass ihre Beschimpfungen auch im Korridor, der zum Vorraum des Hallenbads führt, zu hören waren. Sie war offenbar derart von Sinnen, dass sie während der Auseinandersetzung zweimal ihr T-Shirt anhob und ihr Brüste zeigte. Beim zweiten Mal soll sie das Shirt gar gänzlich ausgezogen haben.
Erstinstanzlich mit Geldstrafe bestraft
Die Staatsanwaltschaft Oberwallis wirft der Frau vor, dass sie um den ehrrührigen und diskriminierenden Charakter ihrer Äusserungen wusste. Ebenso, dass sie sich bewusst war, dass ihre Schimpftiraden auch von Personen im Korridor ausserhalb des Vorraums wahrgenommen werden konnten. Sie habe ihre strafbaren Äusserungen also vorsätzlich gemacht, zum Teil zumindest eventualvorsätzlich.
Sowohl der Hoteldirektor als auch der jüdische Gast erstatteten in der Folge Anzeige.
Erstinstanzlich ist die Frau 2017 mit Strafbefehl wegen übler Nachrede, mehrfacher Beschimpfung und Rassendiskriminierung verurteilt worden. Sie wurde mit einer Geldstrafe bestraft und muss eine Busse zahlen.
«Gegensätzliche Aussagen»
Gegen das Urteil hat der Verteidiger beim Bezirksgericht Visp Berufung eingelegt. «Aufgrund gegensätzlicher Aussagen ist weder die tatsächliche noch die rechtliche Situation klar», begründet Rechtsanwalt Stefan Diezig, der Verteidiger der Angeklagten, gegenüber dem «Walliser Boten» die Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils. Für seine Mandantin gelte entsprechend die Unschuldsvermutung.
Weitere Fragen, etwa ob eine mögliche Verurteilung der Angeklagten wegen Rassendiskriminierung Konsequenzen auf ihre berufliche Tätigkeit als Kindergärtnerin nach sich zöge, wollte Diezig nicht beantworten. Der Fall wird am 6. Juni 2018 vor dem Bezirksgericht Visp verhandelt.
zen
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