Justiz | Bundesgericht hat entschieden
Ulrich Imboden AG muss Bauabfälle im Sevenett entfernen
Das Kies- und Betonwerk Ulrich Imboden AG muss auf dem Gebiet Sevenett an der Vispa mineralische Bauabfälle und Asphalt entfernen und fachgerecht entsorgen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Firma hatte die Materialien seit Jahren ohne Bewilligung abgelagert.
Bei einer Kontrolle im Dezember 2011 stellte die Baupolizei die unbewilligte Deponie auf einer 450 Meter langen und bis zu 60 Meter breiten Fläche am Vispaufer fest. Die entsprechenden Parzellen zählen zum «übrigen Baugebiet» und befinden sich damit nicht in der Bauzone.
Im Frühling 2013 erliess die kantonale Baukommission eine Verfügung, in welcher sie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Gebiets anordnete. Lediglich die Ablagerung von Flussgeschiebe wurde aufgrund einer aus dem Jahr 2002 stammenden Vereinbarung bewilligt.
Gegen die Verfügung legte das Kies- und Betonwerk Ulrich Imboden AG Beschwerde ein, fiel damit aber bei allen Instanzen durch. Das Bundesgericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz.
Diese hatte in ihrem Urteil festgestellt, dass das Werk in «grundlegender Weise gegen raumplanungs-, bau-, gewässerschutz-, wasserbau- und weitere umweltrechtliche Bestimmungen verstossen» habe. Weil sich das Areal in einem stark hochwassergefährdeten Gebiet befinde, sprächen auch sicherheitspolizeiliche Interessen für eine Wiederherstellung des Platzes.
Dass für die Ablagerung der deponierten Materialien ein sogenannter Detailnutzungsplan erforderlich sei, habe den Verantwortlichen des Werks bewusst sein müssen. Befinde sich doch in unmittelbarer Nähe der betroffenen Parzellen die Deponie Sevenett, für welche ein solcher Nutzungsplan erlassen worden sei.
Mehr zum Thema im Walliser Bote vom Dienstag.
SDA / zen
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