Karfreitag | Höchstes Fest des Kirchenjahres
Kein gesetzlicher Feiertag im Wallis
Der Karfreitag ist der Freitag vor Ostern. Christen weltweit gedenken an diesem Tag des Kreuztodes Jesu Christi. In den meisten Kantonen der Schweiz ist der Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag, nicht so im Wallis und im Tessin.
In der katholischen Kirche ist der Karfreitag ein strenger Fast- und Abstinenztag. Die Tradition, freitags kein Fleisch zu essen, ist auf das Karfreitagsgeschehen zurückzuführen. Er ist der erste Tag der österlichen Dreitagefeier, die in allen christlichen Konfessionen das höchste Fest des Kirchenjahres darstellt.
Der frühstmögliche Termin für den Karfreitag ist der 20. März (zuletzt war dies im Jahr 1818 der Fall), der spätestmögliche der 23. April (wird im Jahr 2038 so sein). Diesjährig fällt er auf den heutigen 25. März und damit relativ früh.
In Deutschland und den meisten Kantonen der Schweiz ist der Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag, Ausnahmen bilden das Wallis und das Tessin. In Österreich, Italien und Luxemburg ist der Karfreitag ebenfalls kein gesetzlicher Feiertag für die Allgemeinheit.
In der Schweiz ist auf Bundesebene nur der 1. August als Feiertag für das gesamte Land festgelegt. Die Regelung aller anderen Feiertage ist Sache der Kantone. Deshalb gibt es ausser der Bundesfeier nur noch drei weitere Tage, die ebenfalls in der gesamten Schweiz anerkannt sind, nämlich Neujahr, Auffahrt und der erste Weihnachtsfeiertag. Da Ostern und Pfingsten ohnehin immer auf einen Sonntag fallen, werden sie nicht als Feiertag erwähnt.
(Quelle: Wikipedia)
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Kommentare
petschi - ↑10↓1
Warum sind dann die Gemeindeverwaltungen in den meisten Gemeinden geschlossen?
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Mändu - ↑16↓0
Verwaltungsprivileg... ;-)