Glücksspiele | Mehrere Geräte beschlagnahmt
Polizeiaktion wegen illegaler Glücksspiele in Sitten
Am 1. März 2016 intervenierte die Walliser Kantonspolizei, in Zusammenarbeit und auf Anfrage der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) in drei öffentlichen Gaststätten in Sitten, die ihren Gästen illegale Glücksspiele anboten.
Auf Grund verschiedener Informationen und Beobachtungen wurden in einer Polizeiaktion die drei Restaurants in Sitten überprüft und in der Folge sieben illegale Spielgeräte beschlagnahmt. Bereits am 15. Juni 2015 kam es in zwei Gastbetrieben in Siders zu einer ähnlichen Polizeiintervention. Auch in Siders wurden sieben sieben Glückspielgeräte beschlagnahmt.
Die drei Sittener Gastbetriebe werden verdächtigt, gegen das Spielbankengesetz verstossen zu haben, in dem sie ihrer Kundschaft illegale Glücksspiele vorschlugen. Bei einigen Geräten hätten die Gäste Beträge bis zu 200 Franken einsetzen können, schreibt die Kapo Wallis in einem Communiqué.
Wie die Walliser Kantonspolizei weiter festhält, dürfen Glücksspiele nur in konzessionierten Spielbanken angeboten werden. Das Angebot, die Organisation oder der Betrieb solcher Glücksspiele ausserhalb einer Spielbank ist verboten. Zuwiderhandlungen sind strafbar. In schweren Fällen können Fehlbare mit fünf Jahren Zuchthaus oder mit Gefängnis nicht unter einem Jahr bestraft werden. Zusätzlich kann damit eine Busse von bis zu 2 Millionen Franken verbunden werden.
Das Glücksspiel um Geld unterliegt strengen gesetzlichen Richtlinien. Nur die offiziell konzessionierten Spielbanken dürfen Glücksspiele organisieren und betreiben. Wer an einem illegal organisierten Spiel teilnimmt, macht sich nicht strafbar. Der Spieler riskiert aber, dass Einsatz, Gewinn und Spielutensilien eingezogen werden.
pd / pan
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