Sackgebühr | Kehrichtsäcke in den Kantonsfarben weiss und rot
Einführung der Sackgebühr im Unterwallis kommt voran
Nach langen Diskussionen kommt die Einführung einer Kehrichtsackgebühr auch im französischsprachigen Wallis voran. Am Montag wurde das Design der Kehrichtsäcke enthüllt, das in den Walliser Kantonsfarben weiss und rot gehalten ist.
Auf den Säcken steht «Trier? C'est pas sorcier» (Mülltrennung? Das ist keine Hexerei), wie der Unterwalliser Regionalverband am Montag mitteilte. Die Sackgebühr wird im Unterwallis per 1. Januar 2018 eingeführt.
Die Gemeinden im Unterwallis kommen mit der Verabschiedung von neuen Reglementen zum Kehricht voran. Bislang haben 35 ein neues Reglement beschlossen. Bezüglich der verbleibenden 28 Gemeinden gab sich der Verbandspräsident Philippe Varone am Montag zuversichtlich, dass diese bis Ende Oktober nachziehen werden.
Die erstmals in der Schweiz 1975 in St. Gallen eingeführte Sackgebühr blieb in der Westschweiz lange unerwünscht. Im Oberwallis gilt sie bereits seit 1993, der französischsprachige Kantonsteil zieht nun über 25 Jahre später nach.
Grund für die Anpassung ist ein Bundesgerichtsurteil von 2011, das die landesweite Einführung einer Sackgebühr und das Verursacherprinzip bei der Müllentsorgung verlangte. In der Westschweiz hat nach dem Unterwallis bloss Genf noch keine Sackgebühr. Das Tessin, das sich ebenfalls lange gesträubt hatte, beschloss Ende Mai eine einheitliche Kehrichtgebühr.
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar