Justiz | Nach Autounfall
Bedingte Geldstrafe für Ex-Radprofi Dill-Bundi
Der frühere Radprofi Robert Dill-Bundi ist am Dienstag vom Strafgericht Vevey zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 35 Franken verurteilt worden. Er wurde der fahrlässigen schweren Körperverletzung und der groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen.
Für die bedingte Geldstrafe gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Der Prozess drehte sich um einen Autounfall vom 22. August 2013 in Aigle VD. Der Olympiasieger in der Einerverfolgung bei den Spielen von 1980 in Moskau wurde während einer Autofahrt bewusstlos.
Sein Auto überfuhr danach eine rote Ampel und prallte in mehrere andere Fahrzeuge. Sieben Personen wurden verletzt, drei davon erstatteten Anzeige gegen den früheren Radprofi. Die Staatsanwaltschaft hatte im eintägigen Prozess am Montag eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Franken gefordert.
Die Verteidigung verlangte einen Freispruch. Dill-Bundi musste sich vor Jahren mehreren Operationen unterziehen, um einen Hirn-Tumor zu entfernen. Bereits in den Jahren den Unfalls war er deshalb in manchen Momenten "abwesend".
Das Bewusstsein hatte er in einem solchen Moment bis zum Unfall allerdings noch nie verloren. Das Gericht kam zum Schluss, dass der ehemalige Olympiasieger am Tag des Unfalls nicht hätte Auto fahren sollen.
Noch kein Entscheid über Rekurs
Diesen Fehler von Robert Dill-Bundi bezeichneten die Richter bei der Urteilseröffnung am Dienstag als "gravierend". Die behandelnde Ärztin des Universitätsspitals Lausanne hatte ihm noch sechs Tage vor dem Unfall angeraten, auf das Autofahren zu verzichten, bis er sich einem Test bei einem Neurologen unterzogen habe.
Das Gericht erachtete es als wenig bedeutend, dass die Ärzte dem Angeklagten das Autofahren nicht offiziell verboten hatten. Er sei sich der Risiken bewusst gewesen, so die Richter. Der Walliser wurde vom Gericht deshalb auch nicht als unzurechnungsfähig erachtet.
Robert Dill-Bundi liess zum Ausgang der Urteilseröffnung offen, ob er das Urteil anfechten wird. Alles sei offen, man müsse das Urteil nun zunächst verdauen, sagte sein Anwalt. Der Verteidiger kritisierte vor allem die vom Gericht gemachte Verbindung zwischen den früheren Momenten der Abwesenheit und der Ohnmacht während des Unfalls.
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