Klage | Russischer Oligarch verpasst Sonntagszeitungen Maulkorb
Abramowitsch darf nicht ins Wallis ziehen
Der russische Oligarch Roman Abramowitsch verfolgte laut Meldungen der «SonntagsZeitung» und «Le Matin Dimanche» die Absicht, in der Schweiz zu wohnen. Die Aufenthaltsbewilligung blieb ihm allerdings verwehrt.
Offenbar hatte der Besitzer des Londoner Fussballclubs Chelsea bereits ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton Wallis gestellt. Er hatte Verbier als Wohn- und Steuersitz auserkoren. Im Juli 2016 ersuchte er den Kanton Wallis um eine Aufenthaltsbewilligung. Fast ein Jahr lang hielt er das Gesuch aufrecht. Im vergangenen Juli zog er es laut «Sonntagszeitung» plötzlich zurück.
Nur vier Monate später schrieb Abramowitsch direkt an die Schweizer Polizeichefin Nicoletta della Valle, Direktorin des Bundesamts für Polizei (Fedpol), und wünschte dabei, das zurückgezogene Aufenthaltsgesuch zu reaktivieren. Das Fedpol antwortete im Dezember 2017, es sei die falsche Adresse. Ein neues Gesuch sei beim Walliser Migrationsamt möglich.
Die «SonntagsZeitung» und «Le Matin Dimanche» kennen die Hintergründe dieses Hin und Hers, dürften momentan aber aufgrund einer Klage des Oligarchen beim Zürcher Handelsgericht unter Androhung einer Busse bis 10'000 Franken nicht detaillierter darüber berichten. Der Richter befand, eine Darstellung des Kontexts könnte persönlichkeitsverletzend sein.
Positiver Bescheid aus dem Wallis
Die involvierten Ämter bestätigten Abramowitschs Gesuch. Die Walliser Behörden wollten ihm die Aufenthaltsbewilligung «aus fiskalischen Interessen» erteilen, wie die «SonntagsZeitung» zitiert. «Angesichts seiner finanziellen Ausstattung wäre er ein sehr interessanter Steuerzahler für die Gemeinde und den Kanton», sagt Jacques de Lavallaz, Leiter der Walliser Dienststelle für Bevölkerung und Migration. «Wir haben ihm einen positiven Bescheid erteilt.»
Das Einwohneramt der Gemeinde Bagnes, zu der Verbier gehört, hat laut dem zuständigen kommunalen Amtschef Stéphane Michellod vom kantonalen Bevölkerungs- und Migrationsamt erfahren, dass die Aufenthaltsgenehmigung nicht erteilt worden ist. Dazu Michellod: «Das kommt selten vor.» Dasselbe merkt allgemein auch ein Sprecher des SEM an.
Vor allem Russen willkommen
Im Rahmen des Falls Abramowitsch widmet sich die «SonntagsZeitung» einer besonderen Art von Aufenthaltsbewilligungen, die der Bund nur sehr selten erteilt. Normalerweise kommen Ausländer, weil sie in der Schweiz Arbeit oder Familie haben. In speziellen Situationen kann das Staatssekretariat für Migration (SEM) einem Ausländer eine B- oder C-Bewilligung erteilen, zur sogenannten «Wahrung wichtiger öffentlicher Interessen», wie es im Ausländergesetz heisst.
Dabei geht es vor allum um die bereits erwähnten «fiskalischen Interessen», also um schwerreiche Ausländer, die sich aus steuerlichen Gründen in der Schweiz niederlassen wollen. Ob er hier arbeitet, die Sprache spricht und sich integrieren will, spielt eine untergeordnete Rolle.
Gemäss SEM erlangten in den letzten zehn Jahren 578 Personen eine B- oder C-Bewilligung aus diesen Gründen. Ein Drittel der Zuzüger stammen aus Russland. Seit dem Jahr 2008 waren es 186 Personen.
sda/map
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