Justiz | Ein elementarer Bestandteil der Meinungsfreiheit
Österreicher dürfen Vize-Kanzler weiterhin den Mittelfinger zeigen
Die Österreicher dürfen unter gewissen Umständen auch weiterhin Politikern den Mittelfinger zeigen und «Fuck ...» sagen. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte unter Verweis auf die Meinungsfreiheit am Donnerstag ein entsprechendes Urteil vom Dezember.
Konkret ging es in dem Fall um den österreichischen Vize-Kanzler Hans-Christian Strache von der rechtspopulistischen FPÖ, der gegen ein Video der Gruppierung «Linkswende jetzt» geklagt hatte. In dem im Oktober über die sozialen Medien verbreiteten Video zeigten mehrere Aktivisten ihre Mittelfinger in die Kamera und begründeten, warum sie «Fuck Strache» sagen würden. Gegen das Urteil in erster Instanz hatte der FPÖ-Politiker Berufung eingelegt, die das Gericht in Wien nun ablehnte.
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass «eine derartige Ablehnung gegen einen führenden Politiker (...) auf schockierende und provozierende Art und Weise» geäussert werden könne. Es handle sich dabei um einen «elementaren Bestandteil der Meinungsfreiheit». «Linkswende jetzt» begrüsste die Entscheidung als einen «Sieg für die Meinungs- und Pressefreiheit insgesamt», wie Sprecher David Albrich sagte.
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