Bund lehnt Regulierung ab
Wallis darf keine Biber schiessen - Pro Natura erfreut
Biber gehören in der Schweiz zu den geschützten Tieren. Auch im Wallis dürfen sie nicht reguliert werden, so der Entscheid des BAFU.
Foto: zvg
Am Freitag hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) den Antrag des Kantons Wallis für eine Abschussbewilligung von Bibern abgelehnt. Pro Natura begrüsst diesen Entscheid und gratuliert den Entscheidungsträgern.
Der Kanton Wallis sah durch die Grabarbeiten der Biber im Gewässer «Canal du Syndicat» zwischen Charrat und Saxon die unmittelbar angrenzende Bahnlinie der SBB gefährdet. Deshalb beantragte die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere des Kantons Wallis den Abschuss von jährlich ein bis zwei Bibern in diesem Kanalabschnitt. Der Bund lehnte den Antrag zum Abschuss am Freitag ab.
Die Umweltorganisation Pro Natura gratulierte dem BAFU und der SBB umgehend zu diesem Entscheid und lobte deren Gelassenheit. Die Haltung der SBB gegenüber der Präsenz des einheimischen Nagers sei erfreulich und ein wichtiges Signal für geschützte Tiere, heisst es in einer Mitteilung. Pro Natura ist überzeugt, dass sich anbahnende Konflikte zwischen Mensch und Biber mit Willen und geeigneten Massnahmen einfach und unspektakulär lösen lassen.









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