Öffentlicher Verkehr

Seilbahnerneuerungen zwischen Talebene und Berg

Talstation der Luftseilbahn Gampel-Jeizinen.
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Talstation der Luftseilbahn Gampel-Jeizinen.
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch 23.05.13 0
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In naher Zukunft sollten mehrere Seilbahnen im Wallis erneuert werden, welche eine Verbindung zwischen der Talebene und einem Ferienort oder einem Dorf im Gebirge sicherstellen. Darunter die Seilbahnen Stalden-Staldenried-Gspon und Chalais-Vercorin. Eine Studie des DVBU kam zu diesem Schluss.

Das Wallis zählt 22 solcher Anlagen. Punkto technischem Zustand und wirtschaftlicher Lage gibt es grosse Unterschiede zwischen den grossen Seilbahnen, die manchmal der einzige Zugang zu einem Ferienort sind, und den Klein-Anlagen, die einen Weiler komplementär zu einer Strasse erschliessen.

Die öffentliche Hand subventioniert diese Verkehrsmittel und ist daher an einem möglichst günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis interessiert. Deshalb ergreift der Staat, neben den Verbesserungen an den einzelnen Anlagen, sieben Massnahmen, die schon in nächster Zeit umgesetzt werden:

1. Erneuerung der Seilbahn Stalden-Staldenried-Gspon.

2. Erneuerung der Seilbahn Chalais-Vercorin

Bei diesen beiden Bahnen ist es erwiesen, dass sie ökologisch, ökonomisch und betrieblich einer Busverbindung überlegen sind. Nun muss der Kanton sicherstellen, dass die Investitionen in der Höhe von rund 30 Millionen, die in den kommenden zwei bis drei Jahren für die vorgesehenen Arbeiten zu tätigen sind, vom Bund gutgeheissen werden.

3. Konsolidierung der Budgets und der erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zur Gewährleistung der längerfristigen Finanzierung der 15 Anlagen, die vom Bund unterstützt werden und für welche der Kanton und das Bundesamt für Verkehr jährlich im Durchschnitt über 10 Millionen Franken bereitstellen.

4. Subventionierung der Seilbahnen, die Weiler mit weniger als 100 Einwohnern erschliessen und darum keine Bundesbeihilfen erhalten, durch eine kantonale Sonderhilfe von 1,5 Millionen Franken bereits ab 2013.

5. Sonderprüfung der Situation der Gampel-Jeizinen-Bahn, um gemeinsam mit der Gemeinde eine Auslegeordnung der Optimierungsmöglichkeiten für diese Anlage zu machen. Bei dieser Bahn kommen nämlich sämtliche Schwierigkeiten einer Klein-Anlage zusammen. Sie hat deshalb keinen Anspruch auf eine Unterstützung durch den Bund und steht in Konkurrenz zur Strasse.

6. Festlegung einer kantonalen Politik für den öffentlichen Verkehr per Seilbahn mittels kantonalem Richtplan. Mit diesem Planungsinstrument können die für die Seilbahnen geeigneten Rahmenbedingungen bezüglich Mobilität, Strasseninfrastrukturen, Energieversorgung, Siedlungsentwicklung oder Naturgefahren auf einander abgestimmt werden.

7. Förderung neuer Seilbahnprojekte, welche Gebirge und Ebene näher zusammenrücken lassen und die Zentren der Ferienorte erst noch vom Automobilverkehr entlasten, beispielsweise Riddes-La Tzoumaz, Sitten-Thyon, Brig-Belalp.

23. Mai 2013, 10:35
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