Justiz | Schaden von fast 60'000 Franken für Gemeinde Brig-Glis
Einkommen verschwiegen – Sozialhilfebetrüger gebüsst
Weil ein in Brig-Glis wohnhafter Sozialhilfebezüger seine Einkünfte verschwiegen hat, wurde er von der Staatsanwaltschaft Oberwallis gebüsst. Der Gemeinde entstand Sachschaden in der Höhe von fast 60'000 Franken.
Vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2015 bezog ein in Glis wohnhafter Mann Sozialhilfegelder. Gegenüber dem Sozialmedizinischen Zentrum Oberwallis SMZO verschwieg er jedoch, dass er während dieser Zeit arbeitete und dabei insgesamt 58'000 Franken erwirtschaftete.
Auf die Pflicht, allfällige Einkommen angeben zu müssen, war der Mann im Rahmen der Antragsstellung auf Sozialhilfe schriftlich hingewiesen worden. Der Bezüger gab an, er habe das betreffende Dokument zwar unterschrieben, aber nur, weil er zu jener Zeit psychisch nicht recht bei Sinnen war und alles unterzeichnet habe, ohne es zu lesen. Laut Strafbefehl wurde diese Aussage als Schutzbehauptung gewertet.
Geldstrafe von 2400 Franken
Durch die Sozialhilfegelder, die er unberechtigterweise bezogen hat, ist der Stadtgemeinde Brig-Glis ein Schaden in der Höhe von 59'338 Franken entstanden. Der bereits wegen mehreren Vermögensdelikten Vorbestrafte anerkennt, der Gemeinde den genannten Betrag zu schulden.
Anfangs Dezember ist er von der Staatsanwaltschaft Oberwallis der Widerhandlung gegen das kantonale Gesetz über die Eingliederung in die Sozialhilfe und des Betrugs schuldig gesprochen worden. Die Geldstrafe wurde auf 2400 Franken angesetzt. Der Beschuldigte anerkennt die Zivilforderung. Die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 450 Franken werden ihm ebenfalls angelastet.
«Muss vollumfänglich zurückbezahlt werden»
Beim Sozialmedizinischen Zentrum Oberwallis (SMZO), wo jährlich Hunderte von Dossiers zu Gesuchen für Sozialhilfe im Oberwallis behandelt werden, bedauert man den Fall von Missbrauch natürlich. SMZO-Geschäftsleiter Willy Loretan stellt gegenüber 1815.ch aber auch klar, «dass missbräuchlich bezogene Sozialhilfegelder neben der von den Richtern erlassenen Strafe in jedem Fall vollumfänglich zurückbezahlt werden müssen».
Welche Kontrollmechanismen wendet das SMZO an, um Sozialhilfebetrug gar nicht erst zu ermöglichen? «Im Grundsatz müssen wir uns auf die Angaben der Antragssteller stützen, so wie sich beispielsweise auch die Steuerbehörden auf die korrekte Deklarierung der Vermögensverhältnisse des Steuerpflichtigen verlassen müssen. Wir gehen davon aus, dass Gesuchsteller es mit der Wahrheit halten», erklärt Loretan.
Tiefe Missbrauchsquote
Treten Verdachtsmomente auf, würden natürlich pflichtgemäss Nachforschungen angestellt. «Gleichzeitig wird die finanzielle Situation aller Sozialhilfebezüger in regelmässigen Gesprächen im SMZO neu beurteilt und kontrolliert. Treten Veränderungen ein, werden die Verfügungen, welche die Wohngemeinden von Sozialhilfebezügern erlassen, angepasst. Eine erste Verfügung zu Sozialhilfe ist nicht ein Freipass für Unterstützungsgelder auf unbestimmte Zeit.»
Willy Loretan weist aber auch darauf hin, dass die Missbrauchsquote in der Sozialhilfe nicht höher sein dürfte als in vorgelagerten Sozialversicherungen. «Diese Fälle lassen sich beim SMZO jährlich an einer Hand abzählen. Oft handelt es dabei um Schadenssummen von wenigen Franken. Fälle, wo es um zehntausende von Franken geht, sind extrem selten. Es sind aber leider gerade diese Fälle, die stark öffentlichkeitswirksam sind.»
zen/map
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