Individuelle Verbilligung der Krankenversicherungsprämien
29 Millionen weniger Krankenkassensubventionen
Im Jahr 2015 werden im Wallis 16 Prozent weniger individuelle Prämienverbilligungen gewährt. Der Staatsrat folgt damit dem Entschluss des Grossen Rates, im Rahmen der Budgeteinsparungen eine Reduzierung der Krankenkassensubventionen vorzunehmen.
Die finanzielle Situation des Kantons Wallis erfordert eine Kürzung der Subventionen für die Krankenversicherungsprämien. Das im Dezember vom Parlament genehmigte Budget sieht eine Reduzierung der individuellen Prämienverbilligung (IPV) für das Jahr 2015 vor. Es handelt sich dabei um die zweite Budgetkürzung der IPV, obwohl die Krankenkassenprämien weiterhin steigen (+ 3,9 Prozent für das Jahr 2015), schreibt der Kanton in einer Medienmitteilung.
Aufgrund der finanziellen Situation des Kantons musste dieser seine Prioritäten neu festlegen. Da das Budget für die Sozialhilfe (+ 14.2 Millionen Franken) sowie die Ausgaben im Zusammenhang mit der Spitalfinanzierung (+ 8,8 Millionen Franken) gestiegen sind, musste der Betrag für die individuelle Verbilligung der Krankenversicherungsprämien, die für Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen vorgesehen ist, gekürzt werden.
Um das Budget auszugleichen, hat der Staatsrat entschieden, den Betrag für die individuelle Prämienverbilligung um 29 Millionen Franken zu kürzen. Insgesamt wird für die individuelle Prämienverbilligung 2015 ein Betrag von 156.3 Millionen Franken gewährt. Dies sind 16 Prozent weniger als noch 2014. Rund 63‘000 Personen werden im Jahr 2015 ein Anrecht auf eine individuelle Prämienverbilligung (84‘000 im Jahr 2014) haben, das heisst 20 Prozent der Bevölkerung (26 Prozent im Jahr 2014). Ungefähr 21’000 Personen werden kein Anrecht mehr auf Subventionen haben.
Änderung der Bedingungen
Aufgrund der Budgetkürzungen des Kantons Wallis wurden die Bedingungen für den Erhalt
einer IPV geändert:
1. Senkung der Einkommensgrenzen: Die maximalen Einkommensgrenzen, die ein Anrecht auf eine individuelle
Prämienverbilligung geben, werden gegenüber 2014 gesenkt, dies trotz Anstieg
der Krankenkassenprämien.
2. Kürzung der Referenzprämie: Für die ordentlichen Bezüger werden die Referenzprämien für die Berechnung der
Subvention um 5 Prozent gekürzt. Mit dieser Massnahme wird auf eine Motion des
Grossen Rats geantwortet, die fordert, dass die verwendeten Referenzprämien
anhand der Durchschnittsprämie der drei oder fünf günstigsten Versicherungen
festzulegen ist. Dies soll die Begünstigten ermutigen, den Versicherer zu wechseln. Sozialhilfe- und AHV/IV-Ergänzungsleistungsempfänger sind von dieser
Massnahme nicht betroffen. Sie werden weiterhin 100 Prozent der kantonalen
Durchschnittsprämie erhalten.
3. Aufwertung der selbstständigen Erwerbstätigkeit: Das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit wird um 20 Prozent aufgewertet. Damit werden die Auswirkungen der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung der selbstständig Erwerbenden ausgeglichen. Mit dieser Massnahme werden Angestellte und Selbstständige bei der Berechnung des Anspruchs auf IPV gleich behandelt. Im Fall einer Kombination einer unselbstständigen und selbstständigen Erwerbstätigkeit wird nur das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit aufgewertet.
Verfahren für den Erhalt einer individuellen Prämienverbilligung
Die individuelle Prämienverbilligung ist ein Solidaritätsbeitrag, der vom Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vorgeschrieben ist. Dieser hilft, das Pro-Kopf-Prämiensystem auszugleichen, indem Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen finanziell unterstützt werden. Aufgrund der Unsicherheiten im Budget mussten etwa 13‘000 Personen auf die Benachrichtigung warten, ob sie ein Anrecht auf individuelle Prämienverbilligung haben oder nicht.
Versicherte mit einer individuellen Prämienverbilligung von weniger als 50 Prouent, denen die definitive Steuerveranlagung 2013 mitgeteilt wurde, werden in den kommenden Tagen benachrichtigt, heisst es weiter. Versicherte mit einer individuellen Prämienverbilligung von 50 Prozent oder mehr wurden bereits im Dezember informiert. Genauere Informationen über das Anrecht auf individuelle Prämienverbilligung sind unter www.vs.ch/gesundheit, Rubrik Krankenversicherung verfügbar.
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Kommentare
pinggitoni - ↑0↓2
was solls! dann gehen manche familien eben nur noch einmal im jahr in den vergnügungspark nach rust, anstatt wie bisher zweimal! ich muss meine krankenkassenprämien zu 100% selber blechen und verspüre keine grosse lust, mit meinen steuern auch noch die prämien anderer mitzufinanzieren!!!
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louis gaddoors - ↑3↓2
Dann finanzier dir doch bitte deinen ruhestand auch gleich selbst ... Danke
Giles - ↑2↓0
Und gleichzeitig beklagen die Politiker, dass die SNB die Eurobindung (=verdeckte Subvention) gestrichen hat.
Zum Glück haben wir keine armen Politiker, das wäre dann doch zuviel. ;-)
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Hans-Peter - ↑0↓0
Da möchte ich mich ganz herzlich bei den bürgerlichen und konservativen Parteien bedanken.
Gespart wird bei den Personen, welche mit bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnisse auskommen. Somit verlieren diese Leute weiter an Kaufkraft.
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Paul - ↑1↓0
@Franz
Es ist eigentlich ein Skandal oder zumindest eine Schande, dass die ärmsten jetzt für die (wohlhabenden) Steuerbetrüger bluten müssen.
Franz - ↑0↓0
Typisch bürgerliche Politik, Steuerhinterzieher beschenkt man (Steueramnestie) und die wenig verdienenden zahlen die Rechnung.