Grossraubtiere | Hängige Beschwerden des BAFU und WWF
Wolf beschäftigt Walliser Amtsstuben
Während sich im Wallis der Wolf derzeit für den Menschen kaum bemerkbar macht, beschäftigt er die Walliser Kantonsverwaltung. Sie behandelt Einsprachen der Umweltverbände und des BAFU gegen Abschussverfügung eines Wolfes in der Region Augstbord/Turtmanntal im Sommer 2015.
Im September legten der WWF und Pro Natura gegen den Entscheid von Staatsrat Jacques Melly einen Wolf in der Region Augstbord / Turtmanntal zum Abschuss freizugeben. Fast vier Monate später ist die Einsprache noch immer hängig.
«Nach einer Stellungnahme der Vorinstanzen des Kantons Wallis im Oktober hat der WWF in seinem Antwortschreiben Anfang Dezember nochmals seine Sicht der Dinge dargelegt. Wir gehen davon aus, dass der Schriftenwechsel damit beendet ist, und warten nun auf den Entscheid des Staatsrats», sagt Laura Schmid, Geschäftsleiterin des WWF Oberwallis, auf Anfrage.
Gleichzeitig und parallel dazu muss der Walliser Staatsrat auch über eine Beschwerde des Bundesamts für Umwelt gegen dieselbe Abschussbewilligung befinden. Auf Anfrage bestätigt man beim BAFU lediglich die Einsprache, will sich zu dem laufenden Verfahren nicht äussern.
Wolf M59 erneut nachgewiesen
Derweil macht sich das Streitobjekt Wolf im Wallis kaum bemerkbar. «Der letzte Riss eines Schafes ereignete sich am 10. November nahe dem Dorf Ergisch. Er konnte aufgrund einer DNA-Analyse einem Wolf zugewiesen werden», sagt Peter Scheibler, Chef der Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere.
«Vorgängig wurde im Oktober im selben Gebiet anhand einer Kotprobe der Wolfsrüde M59 nachgewiesen. Dieser war bereits im Sommer in Törbel und im Turtmanntal mittels DNA-Analysen an Wunden gerissener Schafe festgestellt worden.» Sichtbeobachtungen von Wölfen hingegen lägen in jüngster Zeit keine vor.
Im Frühjahr und Sommer 2015 haben im Wallis zwischen vier und sechs Wölfe rund 160 Schafe und Ziegen und Schafe gerissen. Für zwei Wölfe wurde in der Folge ein Abschuss verfügt. Beide Tiere konnten innerhalb der 60-tägigen Bejagung von Berufswildhütern und Jägern nicht zur Strecke gebracht werden. Die betroffenen Nutztierhalter wurden zwischenzeitlich von Bund und Kanton mit insgesamt 59'778 Franken entschädigt.
zen
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar