Gesundheit | Weiterhin keine finanzielle Unterstützung
Naters: Hanow-Finanzierung ist Sache des Kantons
Der Natischer Gemeinderat hat nochmals über das Gesuch der Walliser Ärztegesellschaft zur finanziellen Unterstützung des Hausärzte-Notfalldiensts (Hanow) beraten und einen Beitrag erneut abgelehnt. Die Sicherstellung eines funktionierenden Bereitschaftsdienstes für die Bevölkerung sei Sache des Kantons.
In einer Mitteilung an die Medien wird klargestellt: «Der Gemeinderat von Naters schätzt die Arbeit der Hausärzte und ist sich auch der Wichktigkeit der Arbeit bewusst.»
Es sei für den Rat jedoch nicht nachvollziehbar, dass zusätzlich zu den vielen finanziellen Verpflichtungen, welche durch neu geschaffene Gesetze und Bestimmungen vom Kanton an die Gemeinden übertragen würden, weitere freiwillige Beiträge für Aufgaben, welche gemäss Gesetzgebung in der Kantonshoheit liegen, eingefordert würden.
Denn: In keinem Artikel des kantonalen Gesundheitsgesetzes oder der Verordnung sei erwähnt, dass die Gemeinden für die finanzielle Absicherung des Bereitschaftsdienstes herangezogen werden könnten. «Aus den Bestimmungen im Gesundheitsgesetz und der Verordnung ist klar ersichtlich, dass die Sicherstellung eines funktionierenden Bereitschaftsdienstes für die Bevölkerung in den Aufgabenbereich des Kantons gehört.»
Weil die Unterstützung vom Kanton für den Hausärzte-Notfalldienst (Hanow) ausgelaufen ist, hat die Oberwalliser Ärztegesellschaft bei den Gemeinden finanzielle Hilfe beantragt. Konkret werden 3 Franken pro Einwohner oder 28'000 Franken für die Gemeinde Naters benötigt. Die meisten Oberwalliser Gemeinden wollen sich finanziell am Hanow beteiligen.
Der Natischer Gemeinderat seinerseits hatte beschlossen, als Übergangslösung einen einmaligen Betrag von drei Franken pro Einwohner für das Jahr 2016 zu gewähren. Allerdings stellte die Gemeinde eine Bedingung: Die Walliser Ärztegesellschaft soll vorgängig aufzeigen, wie die Finanzierung des Hanow-Modells ab dem Jahre 2017 erfolgt, ohne dass sich die Gemeinden an dieser beteiligen müssen. Wie die RZ berichtete, ist allerdings noch kein Modell spruchreif, was bedeutet, das Naters vorläufig nicht zahlt.
pd/map
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Kommentare
AV - ↑2↓0
Grundsätzlich ist das Gesundheitswesen Kantonal geregelt und so sehe ich nicht ein, dass die Oberwalliser Ärztegesellschaft von den Gemeinden finanzielle Hilfe für den Hausnotfalldienst (Hanow) beantragt. Zurecht stelle ich hier die Frage warum braucht das Unterwallis diesen Beitrag nicht und warum bezahlt ein Teil der Oberwallisergemeinden diesen Beitrag und Naters nicht. Wo ist hier die Kooperation der Wallisergemeinden. Seit ihr nicht ganz Hugo oder habt ihr in den Gemeindeverwaltungen noch andere Störungen nachzuweisen. Wenn schon dann muss sicher der Fall näher abgeklärt werden und dann werden wir Steuerzahler über diesen Mangel schon das Richtige entscheiden.
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Natischer - ↑17↓4
Ein grosses Lob dem Gemeinderat von Naters, dass hierfür nicht wiederum die Gemeindekasse aufkommen muss. Für die Arztrechnungen sind doch an erster Stelle die Krankenkassen zuständig.
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