Lawinen | Nach dem Lawinentod eines Alpinisten
Bergführer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Im Jahr 2007 wurde bei Grimentz eine Person von einer Lawine mitgerissen und getötet. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass der Bergführer der Gruppe einen schweren Fehler begangen hat.
Die Walliser Justiz hatte ihn erst freigsprochen und in zweiter Instanz für schuldig befunden. Diese Woche hat das Bundesgericht nun entschieden: Der Walliser Bergführer ist massgeblich schuld am 2007 bei Grimentz erfolgten Tod eines seiner Kunden, schreibt «Le Nouvelliste». Er wurde bedingt zu 30 Tagessätzen à 50 Franken verurteilt.
Die Richter sind der Überzeugung, dass der Bergführer ein unzumutbares Risiko einging, als er in der Region des Roc d'Orzival mit den Alpinisten ein Couloir herunter zu fahren versuchte. Die Lawinengefahr sei dem Hochgebirgsspezialisten bekannt gewesen, aufgrund dieser, der Bergführer eine alternative Abfahrt hätte wählen sollen. Trotzdem habe er die Gruppe in einen Hang mit mehr als 30 Grad Neigung gewiesen. Den drei ersten Berggängern gelang die Querung, nicht jedoch dem vierten, der von einer 150 m breiten Lawine erfasst und unter einem Meter Schnee begraben wurde.
Für Pierre Matthey, Präsident des Schweizerischen Bergführerverbands ist das Urteil «eine schlechte Nachricht». Zum «Nouvelliste» sagte er, dass ein Fehler eines Bergführers beurteilt wurde. Matthey hielt ausserdem fest: «das Urteil stellt die bisherige Praxis und die Regeln des Berufsstandes nicht in Frage».
Es gilt festzuhalten, dass das Bundesgericht die beruflichen Fähigkeiten des Verurteilten nicht in Frage stellt. Er hatte vor Antritt der Tour alle angezeigten Vorsichtsmassnahmen getroffen. Sein Fehler war die Einschätzung der Gefahrenlage beim Betreten des Hanges, wo das Unglück passierte.
pan
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