Jagd | Vertuschung einer widerrechtlich erlegten Hirschkuh missglückt
Oberwalliser Jäger wegen Abschuss in Banngebiet gebüsst
Weil ein Oberwalliser Jäger auf der Jagd 2015 in einem Banngebiet eine Hirschkuh erlegte, ist er jetzt zu einer Geldstrafe und Busse verurteilt worden.
Während der Walliser Hochjagd im vergangenen Jahr wechselte in den frühen Morgenstunden des 1. Oktober eine Hirschkuh von einem Waldstück in eine Lichtung, die vollumfänglich im Banngebiet Staldhorn oberhalb von Brig liegt. Dieser Verlockung konnte ein 70-jähriger Jäger aus der Region Brig nicht widerstehen: Er gab von der gegenüberliegenden Seite des Banngebiets einen Schuss auf das Tier ab und traf es im Rückenbereich.
Die Hirschkuh lief verletzt weiter, weshalb der alleine jagende Grünrock das Banngebiet betrat und auf einer Distanz von wenigen Metern den Gnadenschuss abfeuerte. Die Hülse wurde später bei einer Nachuntersuchung im Banngebiet gefunden.
Um den widerrechtlichen Abschuss zu vertuschen, nahm er das Tier aus und packte die Eingeweide in einen Plastiksack und schleppte diesen aus dem Banngebiet. Anschliessend tat er dasselbe mit der erlegten Hirschkuh. Dort wurde das Tier später von seinen Jagdkollegen abtransportiert.
Bedingte Geldstrafe von 4000 Franken
Wegen des Vergehens ist der Mann nun mittels Strafbefehl von der Oberwalliser Staatsanwaltschaft wegen Widerhandlung gegen das Jagdgesetz schuldig gesprochen worden. Er wurde mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 100 Franken unter Ansetzung auf eine Probezeit von zwei Jahren bestraft. Überdies muss er eine Busse von 700 Franken sowie die Verfahrenskosten von 500 Franken zahlen.
Im Nachgang zur Walliser Hochjagd 2015 im Oberwallis kam es bereits zu drei weiteren Verurteilungen wegen Abschüssen von Wild in Banngebieten. Auch hier wurden die fehlbaren Jäger mit Geldstrafen und Bussen belegt.
Daniel Kalbermatter ist seit Kurzem neuer Präsident des Walliser Jägerverbandes. Wie berurteilt er das Verhalten von Jägern, die gegen das Jagdgesetz verstossen?
«Fehlbare Jäger bewirken grossen Image-Schaden»
1815.ch: Vier Jäger aus dem Oberwallis sind im Nachgang zur Walliser Hochjagd 2015 dafür gebüsst worden, weil sie Wild in Banngebieten erlegt haben. Wie taxieren Sie dieses Verhalten der Grünröcke?
Daniel Kalbermatter: «Sobald eine Straftat vorliegt, welche vorsätzlich begangen wurde, wird diese natürlich auch vom Jagverband verurteilt. Die Fehlbaren sollen zur Rechenschaft gezogen werden.»
Die Jäger wurden jeweils mit bedingten Geldstrafen gebüsst. Wäre nicht auch eine Verweigerung des Patentes für darauffolgende Jahre angezeigt?
«Würden Sie sich anmassen, z.B. einer Verkehrsübertretung, die Höhe des Strafmasses festzulegen? Der Jagdverband ist keine Judikative. Ich vertraue in solchen Fällen auf die Justiz.»
Glauben Sie, dass es sich bei den publik gewordenen Verfehlungen um Einzelfälle handelt oder sind Abschüsse in Banngebieten häufiger der Fall, als es die Wildhut mitbekommt?
«Im Kanton Wallis haben im vergangenen Jahr 2793 Jäger ein Jagdpatent gelöst. Wenn Sie diese Zahl der Anzahl geahndeter Fälle gegenüberstellen, werden Sie sehen, dass es sich lediglich um einen Promillesatz (!) der gesamten Jägerschaft handelt. Dies ist Fakt. Wie gross die Grauzone ist, kann ich natürlich nicht beurteilen. Da ich aber beinahe seit zwei Jahrzehnten die Jagd ausübe und seit einigen Jahren auch als Hilfswildhüter tätig bin, kann ich aufgrund der gemachten Erfahrungen den Walliser Jägern ein gutes Zeugnis ausstellen.»
Die Jagd in der Schweiz gerät mehr und mehr unter Druck. Sind sich die Walliser Jäger bewusst, dass illegale Abschüsse die Jagdkritiker in ihren Bemühungen, die Jagd gänzlich zu verbieten, beflügelt?
«Natürlich bedeutet jedes einzelne Fehlverhalten seitens eines Jägers neue Munition für Jagdgegner und deren Kampagnen. Die Presse gibt sich leider unverständlicherweise seit geraumer Zeit redlich Mühe, das Bild der Jägerschaft in ein schlechtes Licht zu rücken, indem sie die wenigen Übertretungen publiziert. Auch wenn ich mich wiederhole: Fälle, wie der obgenannte, repräsentieren eine verschwindend kleine Anzahl der Walliser Jäger, verursachen jedoch immer wieder einen enorm grossen Image-Schaden an unserer Gilde.»
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Kommentare
lynx - ↑5↓9
Offenbar geht es nicht mehr um die waidgerechte Hege und Pflege des Wildbestandes, sondern nur noch um den "Sport“, das Töten und die Trophäenjagd in der freien Natur (Jagdreisen vor allem in ehemaligen Ostblockstaaten bieten dies an und sehr viele Schweizer benutzen dies auch). Dies zeigt auch die Kontroverse, in welcher der Walliser Jägerverband in Bezug auf den Gämsbestand (stark abnehmend) steckt und trotzdem wird mehr geschossen, keine Rücksicht auf die Natur.
Man hält sich nicht einmal mehr an Jagdbanngebiete, geschweige denn um das waidgerechte schiessen…anschiessen von Wild auf Distanz ohne sicheren, korrekten Blattschuss. Es wäre nicht das erste angeschossene Wild gewesen, welches irgendwo tot aufgefunden wird. Skifahrer werden gebüsst, wenn sie die Wildschutz- und Banngebiete nicht beachten. Wenn sogar noch ein Wolf oder ein Luchs ein Tier in einem Banngebiet(Lötschentalt) reisst, wird die Polemik mit der Presse/Politik gesucht um einen Abschuss des Täters erwirken zu können. Sind Luchs und Wolf doch neue Konkurrenten zu den Jägern, doch diese schlagen/reissen nur schwache/kranke Tiere und tragen somit zu einem gesunden Wildbestand bei. Welches eigentlich auch von den Jägern gewünscht werden sollte.
Dass aber auch ausserhalb der Jagdzeit hier im Wallis "gewildert" wird, nicht nur Rot-, Gäms- und Rehwild, sondern auch Luchse, belegt ein Abschuss eines besenderten Exemplares, von dem nur noch der Gps-Sender gefunden wurde.
Für mich ist diese Bestrafung eine Farce, diesem gehörte eigentlich für diese Tat der Entzug der Jagdlizenz auf Lebenszeit, den Einzug der Jagdwaffen und des Waffenscheins.
Das Gleiche für seine Jagdkollegen für die Beihilfe zu dieser Tat.
Wir brauchen jedoch die korrekte Jagd um den Wildtierbestand zu regeln, zum Schutz unserer Bergwälder, da zu wenig "natürliche Jäger" vorhanden sind.
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Wolffreund - ↑6↓9
Wenn es in Graubünden bei doppelt so vielen Tierquäler Jahr für Jahr um die 1'000 Ordnungsbussen und 100 Anzeigen gegen die Jäger gibt, nebst der Grauzone, weshalb sollte dies im Wallis anders sein? Ach ja, man muss z. B. nur hier ab Min. 28. schauen: http://www.srf.ch/play/tv/netz-natur/video/rehbock-ledig-sucht---?id=44d50447-eed2-4f72-8c20-0a9b7915f630
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Zubi - ↑22↓27
Frage an Aktiver Grünrock: Was hat deine Meinung mit diesem Bericht zu tun?
Warum muss man solche Probleme in den Medien breittreten.
In diesem Sinne wünsche ich allen Jägern ein schönes Wochenende.
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Peter - ↑9↓30
Heger und Pfleger, habe noch nie so süsse Worte für Tötung gehört. Ich esse auch Fleisch. Aber Jäger sollen ihr Übernahme ändern.
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Walliser - ↑17↓30
Lächerliche Strafe... Bedingt? Patenentzug, Fr. 4000.- Unbedingt und 3 Monate Kiste inkl. Verlust der Arbeit.
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Walliser - ↑10↓21
Ich habe gelesen. Und falls Sie auch Jäger sind und sich nicht an die Regeln halten möchten, sollen das zukünftige Strafen sein.
Schwery - ↑23↓5
Haben sie gelesen 70 jähriger glaube nicht das der noch arbeitet
Tierfreund - ↑18↓32
Jäger die Heger und Pfleger ` dieser gebüsste Jäger ist bestimmt kein Einzelfall der in einem Banngebiet ein Tier Erlegt. Sage es schon lange , den Jägern geht es nicht ums Pflegen der Tiere eher nur ums Erlegen der Tiere.
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André Schmid - ↑13↓29
Da gebe ich ihnen vollkommen recht
Aktiver Grünrock - ↑39↓13
Wann wird uns Jägern endlich bewusst, dass wir eine kleine Minderheit sind? Wir müssen uns zu 100% an die Regeln halten und auch mehr im Sinne des Wildes entscheiden. Der Kantonalvorstand verurteilt wohl diese Straftat. Aber beim gewünschten Gämsjagdmodell ist man wieder für die Jäger und gegen die Gämsen. Mein lieber Vorstand: So geht das nicht!
Ein Kantonalpräsident der dieses Gämsmodell voll unterstützt, ein Vorstandmitglied das von seiner Diana verlangt, dass man bei dieser so wichtigen Abstimmung die Stimme enthalten soll, 2 Dianas aus dem Oberwallis die sich intern klar gegen das Modell ausgesprochen haben und dessen Präsidenten dann bei der Präsidentensitzung die Stimme enthalten! Was soll das Ganze?
Fakt ist: Das neue Gämsmodell ist nicht für das Wild und macht es für die Jäger nur kompliziert. Wer kann eine 2 1/2 Gämse wirklich ansprechen? Wieso wollen wir Modelle einführen die wir nicht leben können? Wieso wollen wir eine Jagd in der es nur darum geht den anderen zu kontrollieren und anzuschwärzen?
In diesem Sinne vertraue ich einmal zu 100% auf die kantonale Jagdabteilung und auf dessen Wildhüter. Hoffentlich verstehen sie die Jägerschaft besser als unseren aktuellen Präsidenten. Wir Jäger wollen doch nur eine einfache und schöne Jagd, bei der wir auch in Zukunft noch Gämsen beobachten können.
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Anton Nellen - ↑17↓17
Wie wäre es, wenn der "aktive Grünrock" seinen Namen unter den Kommentar schreiben würde.
Eine sachliche Diskussion wäre der Sache dienlicher, als solche Rundumschläge.
Jaeger - ↑24↓8
Bussen ja
Patenent Zug leider nein ... Geld würde verloren gehen
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